Steingrubenweg, Festsetzung, Riehen

Raumplanung · Riehen · 24.05.2025

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Kanton
Basel-Stadt
Gemeinde
Riehen
Publiziert von
Gemeinde Riehen - Gemeinderat
Publiziert
24.05.2025
Beschlossen
13.05.2025
Frist
23.06.2025
Publikationsnummer
RP-BS20-0000000100

Text

Plan
Steingrubenweg
Headline
Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Section plot
Parzellen RF 374, RF 427 und RF 430

Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2025 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan Inventar Nr. 10‘227-1 vom 11. Februar 2025 für den Steingrubenweg fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemein-deverwaltung Riehen eingesehen werden.

Gemeinde Riehen - Gemeinderat Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.

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