Schulgesetz

Beschlüsse und Erlasse · Basel-Stadt · 23.03.2019

Publikation

Art
Beschlüsse und Erlasse
Unterart
Beschluss des Kantonsparlaments
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert von
Grosser Rat Basel-Stadt
Publiziert
23.03.2019
Beschlossen
20.03.2019
In Kraft
10.08.2020: Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und tritt unter Vorbehalt der Rechtskraft des Grossratsbeschlusses vom 20. März 2019 betreffend neue Massnahmen im Umgang mit Entwicklungsverzögerungen auf Beginn des Schuljahrs 2020/21 am 10. August 2020 in Kraft. Sollte aufgrund eines allfällig erhobenen Referendums der Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht eingehalten werden könne…
Publikationsnummer
RS-BS40-0000000034

Text

Beschluss
Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden.

Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrats Nr. 18.1590.01 vom 20. November 2018 und in den Bericht der Bildungs- und Kulturkommission Nr. 18.1590.02 vom 14. Januar 2019 beschliesst:

I.

Das Schulgesetz vom 4. April 1929 wird wie folgt geändert:

In § 63b wird folgender neuer Abs. 1bis eingefügt:

1bis. Förderangebote sind:

a) Unterricht in Deutsch als Zweitsprache; b) Förderangebote für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler; c) Schulische Heilpädagogik; d) Logopädie; e) Psychomotorik; f) Einführungsklassen.

II.

Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und tritt unter Vorbehalt der Rechtskraft des Grossratsbeschlusses vom 20. März 2019 betreffend neue Massnahmen im Umgang mit Entwicklungsverzögerungen auf Beginn des Schuljahrs 2020/21 am 10. August 2020 in Kraft. Sollte aufgrund eines allfällig erhobenen Referendums der Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht eingehalten werden können, bestimmt im Falle der Annahme der Vorlage der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Genannte Erlasse

In der Publikation genannt

Unterzeichnet von

Namens des Grossen Rates Der Präsident: Dr. Heiner Vischer Der I. Sekretär: Beat Flury

Rechtsmittel

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Mai 2019