Ablauf der Referendumsfrist 06.08.2022

Beschlüsse und Erlasse · Basel-Stadt · 20.08.2022

Publikation

Art
Beschlüsse und Erlasse
Unterart
Beschluss des Regierungsrates
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert von
Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt
Publiziert
20.08.2022
Beschlossen
16.08.2022
Publikationsnummer
RS-BS45-0000000661

Text

Beschluss
Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden.

Die Referendumsfrist der folgenden vom Grossen Rat am 23. Juni 2022 verabschiedeten und am 25. Juni 2022 publizierten Beschlüsse ist am 6. August 2022 unbenutzt abgelaufen:

- GRB betreffend Ausgabenbewilligung für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an einer Kapitalerhöhung der MCH Group AG

- Gesetz über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

- GRB betreffend 9. Rahmenausgabenbewilligung für Staatsbeiträge in den Jahren 2022–2025 gemäss Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980

- GRB betreffend Ausgabenbewilligung für die teilweise Öffnung des Freizeitgartenareals Milchsuppe und Gestaltung des öffentlichen Grünraumes zur «Gartenlandschaft Milchsuppe»

- GRB betreffend Beschaffung von eTransportern für die Feuerwehr Basel-Stadt

Diese Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen.

Gegen den GRB vom 23. Juni 2022 betreffend Ausgabenbewilligung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Umgestaltung der Tramhaltestellen in der Austrasse im Zuge von Sanierungsmassnahmen ist das Referendum ergriffen worden. Innert der am 6. August 2022 abgelaufenen Referendumsfrist sind bei der Staatskanzlei 169 Unterschriften eingereicht worden. Das Referendum ist nicht zustande gekommen. Der Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen.

Genannte Erlasse

In der Publikation genannt

Unterzeichnet von

Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl