Genossenversammlung, Zug

Weitere Bekanntmachungen · Zug · 01.10.2026

Publikation

Art
Weitere Bekanntmachungen
Unterart
Weitere Bekanntmachung
Kanton
Zug
Gemeinde
Zug
Publiziert von
Korporation Zug
Publiziert
01.10.2026
Publikationsnummer
RS-ZG60-0000000265

Text

Titel
Genossenversammlung

Beschlüsse der Genossenversammlung vom 28. September 2026

1. Protokoll der Genossenversammlung vom 22. Juni 2026

2. Kauf Traktor John Deere 6M 140 mit Seitenmulchgerät

Die Anträge wurden einstimmig genehmigt.

3. Baukredit für die Sanierung / Umnutzung der Liegenschaft 'Alte Sagi', Choller, Gemeinde Zug

Die Anträge wurden grossmehrheitlich genehmigt.

4. Baukredit An- und Umbau der Scheune, GS 1875, Hintergeissboden, Gemeinde Zug

Die Anträge wurden einstimmig genehmigt.

5. Beantwortung der Anträge Thomas Weiss betreffend Alte Sagi

Von der Beantwortung wurde Kenntnis genommen.

6. Interpellation Ferienhaus Dersbach

Von der Beantwortung wurde Kenntnis genommen.

7. Ersatzwahl infolge Pensionierung für den Rest der Amtsdauer 2025 - 2028 für das Amt eines Verwaltungsschreibers bzw. einer Verwaltungsschreiberin

Gewählt wurde

Speck Katrin, Widenstrasse 22, 6317 Oberwil b. Zug, neu

Allgemeine Verwaltungsbeschwerde

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Stimmrechtsbeschwerde

Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).

Zug, 29. September 2026

Verwaltungsrat der Korporation Zug

Urban Keiser, Präsident

Daniel Schwerzmann, Korporationsschreiber