Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger kantonaler Strassenplan, Kantonsstrasse 6, Bern - Thun, Neubau Haltestelle Guisanplatz, Bern

Plangenehmigungen · Bern · 21.05.2025

Publikation

Art
Plangenehmigungen
Unterart
Strassenbau
Kanton
Bern
Gemeinde
Bern
Publiziert von
Tiefbauamt des Kantons Bern - Oberingenieurkreis II
Publiziert
21.05.2025
Frist
19.06.2025
Published notice legally binding road plan date
10.03.2025
Publikationsnummer
VE-BE10-0000000608

Text

Cantonal roads participation procedure street nr
6, Bern - Thun
Published notice legally binding road plan street plan
Neubau Haltestelle Guisanplatz

420.20187/Neubau Haltestelle Guisanplatz Fachgeschäft TBA OIK II

Auflagestelle: Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 3001 Bern. Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt

Auflagedauer: 22. Mai bis 19.Juni 2025

Tiefbauamt des Kanton Bern Oberingenieurkreis II

Rechtsmittel

Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.