Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger kantonaler Strassenplan, Kantonsstrasse 6, Bern - Thun, Neubau Haltestelle Guisanplatz, Bern
Plangenehmigungen · Bern · 21.05.2025
Publikation
- Art
- Plangenehmigungen
- Unterart
- Strassenbau
- Kanton
- Bern
- Gemeinde
- Bern
- Publiziert von
- Tiefbauamt des Kantons Bern - Oberingenieurkreis II
- Publiziert
- 21.05.2025
- Frist
- 19.06.2025
- Published notice legally binding road plan date
- 10.03.2025
- Publikationsnummer
- VE-BE10-0000000608
Text
- Cantonal roads participation procedure street nr
- 6, Bern - Thun
- Published notice legally binding road plan street plan
- Neubau Haltestelle Guisanplatz
420.20187/Neubau Haltestelle Guisanplatz Fachgeschäft TBA OIK II
Auflagestelle: Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 3001 Bern. Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt
Auflagedauer: 22. Mai bis 19.Juni 2025
Tiefbauamt des Kanton Bern Oberingenieurkreis II
Rechtsmittel
Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.