Öffentliche Planauflage - ARA Knubel, Eggiwil

Raumplanung · Eggiwil · 04.11.2026

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Öffentliche Auflage
Kanton
Bern
Gemeinde
Eggiwil
Publiziert von
Gemeinde Eggiwil
Publiziert
04.11.2026
Publikationsnummer
VE-BE60-0000000576

Text

Title publication
Öffentliche Planauflage - ARA Knubel

Überbauungsordnung nach Artikel 28 KGschG in Verbindung mit Artikel 21+22 WVG für die Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen (SöL) und Erteilung der Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG.

Die öffentliche Auflage der Überbauungsordnung erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Bauge-setzes (BauG, BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV, BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG, BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD, BSG 725.1).

Überbauungsordnung zur Sicherung öffentlicher Abwasserleitungen mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen, inkl. Baubewilligung (SöL), Kanalisation Knubel, bestehend aus:

- Situationsplan 1 – 4, 1:1'000 mit Überbauungsvorschriften

- Normalprofile, 1:50

- Bachquerung Rotbach, 1:200

- Längenprofil Gemeindehauptleitung, 1:2000/400

- Längenprofil Gemeindezuleitung, 1:2000/400

- Technischer Bericht vom 27. April 2026

Baugesuch

- Bauvorhaben: Erschliessung Abwasser Gebiet Knubel, Einzug Kunststoffrohre, Leitungsverlegung mit Einpflügungen, Grabungen, Bohrungen oder Unterstossungen.

- Parzellen: 415, 427, 431, 436, 487, 494, 1639, 1640, 1949

- Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Eggiwil, Infrastruktur, Beisatzgasse 483a, 3537 Eggiwil

- Projektverfasser: Infragon Ingenieure AG, Bernstrasse 14, 3550 Langnau

Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern führt für die Einwohnergemeinde Eggiwil in Anwendung von Artikel 28 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes, resp. Artikel 21+22 des kantonalen Wasserversorgungsgesetzes das Verfahren durch. Die erforderlichen Amts- und Fachberichte sowie Ausnahmebewilligungen werden zeitgleich eingeholt.

Auflage und Einsprachestelle Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gemeinderat, Beisatzgasse 483A, 3537 Eggiwil

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 06. November 2026 bis 07. Dezember 2026 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten (Mo-Do von 08.00-12.00/14.00-16.30) zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindeverwaltung Eggiwil öffentlich auf. Die Planunterlagen können informativ ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Eggiwil unter www.eggiwl.ch / AKTUELL eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Eggiwil, Gemeinderat, Beisatzgasse 483A, 3537 Eggiwil einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Gemeinderat Eggiwil

Genannte Erlasse