Erneuerung einer Wärmepumpenkonzession, Thun
Weitere Bekanntmachungen · Thun · 27.08.2025
Publikation
- Art
- Weitere Bekanntmachungen
- Unterart
- Weitere Bekanntmachung
- Kanton
- Bern
- Gemeinde
- Thun
- Publiziert von
- Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
- Publiziert
- 27.08.2025
- Publikationsnummer
- VE-BE90-0000000609
Text
- Title publication
- Erneuerung einer Wärmepumpenkonzession
Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchsteller: Anita Dähler, Ufem Feld 1A, 3303 Münchringen
Projektverfasser: Anita Dähler, Ufem Feld 1A, 3303 Münchringen
Gesuch:
Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Thun Nr. 95 Lauf-Nr. 2492 zur Nutzung von maximal 40 l/min aus dem Grundwasser zur Raumheizung. Nach der Nutzung wird das Wasser über eine bestehende Sauberwasserleitung in die Aare (Oberflächengewässer) abgeleitet. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endet am 31. Dezember 2025. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 20 Jahre erneuert werden.
Standort: Karl-Koch-Strasse 9, 3600 Thun, Parzelle Nr. 4951
Koordinaten Entnahme: E=2 614 848 / N=1 177 366
Koordinaten Rückgabe: E=2 615 150 / N=1 177 374 (Rückgabebauwerk Aare)
Ausnahmebewilligungen und publikationspflichtige Bewilligungen:
- Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG
- Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF
Einsprachefrist: 28. August bis und mit 29. September 2025
Auflageort:
Bauverwaltung Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.