Verkehrsanordnung Supperstrasse
Verkehrsanordnungen · Basel-Stadt · 13.01.2024
Publikation
- Art
- Verkehrsanordnungen
- Unterart
- Verkehrsanordnung
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert von
- Gemeinde Riehen - Gemeindeverwaltung
- Publiziert
- 13.01.2024
- Publikationsnummer
- VE-BS40-0000000821
Text
- Behörde
- Gemeinde Riehen - Gemeindeverwaltung Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen
- Strasse
- Supperstrasse
- Authority office
- Gemeinde Riehen - Gemeindeverwaltung Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen
Als Ersatz für die aufgehobenen Parkflächen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit, wird die nachfolgende Verkehrsmassnahme erlassen:
vor der Liegenschaft Nr. 49, auf einer Länge von 4 m: Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone), mit Parkkarte 4125 unbeschränkt. (Verlängern des bestehenden Parkfeldes, bisher Parkieren verboten).
Gemeinde Riehen - Gemeindeverwaltung Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen
Gegen Verfügungen der Gemeindeverwaltung, Abteilung Raumentwicklung und Infrastruktur, kann an den Gemeinderat rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
In der Publikation genannt
Swiss zip code
4125
Town
Riehen
Rechtsmittel
Für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind massgebend: Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; Signalisationsverordnung vom 5. September 1979; kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011. Die vorstehend publizierte Massnahme ist von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt worden.