Aufhebung Flurweg Eichliwaldstrasse, Winterthur
Plangenehmigungen · Zürich · 01.12.2023
Publikation
- Art
- Plangenehmigungen
- Unterart
- Strassenbau
- Kanton
- Zürich
- Publiziert von
- Stadt Winterthur - Departement Bau und Mobilität / Tiefbauamt
- Publiziert
- 01.12.2023
- Publikationsnummer
- VE-ZH01-0000001514
Text
Der Stadtrat von Winterthur hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen:
Der Flurweg-Nr. 25, Kat.Nr. VE2773, Eichliwaldstrasse, Winterthur-Veltheim, wird aufgehoben und unentgeltlich ins Gesamteigentum der einfachen Gesellschaft Stadt Winterthur und André Hagenbucher abgetreten.
Rechtliche Hinweise:
Publikation gemäss § 115 Landwirtschaftsgesetz.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Publikation nach § 7 Gemeindegesetz (GG).
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
In der Publikation genannt
Swiss zip code
8400
Town
Winterthur
Rechtsmittel
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchdurchgeführt. fünfter Text