Denkmalschutz - Schutzvertrag, Stammheim

Schutz von Objekten · Stammheim · 19.06.2026

Publikation

Art
Schutz von Objekten
Unterart
Unterschutzstellung und Entlassung aus dem Denkmalschutzinventar
Kanton
Zürich
Gemeinde
Stammheim
Publiziert von
Gemeinde Stammheim - Bauamt
Publiziert
19.06.2026
Frist
20.07.2026
Publikationsnummer
VE-ZH05-0000002318

Text

Titel
Denkmalschutz - Schutzvertrag

Der Gemeinderat Stammheim hat am 15. Juni 2026 beschlossen:

Verwaltungsrechtlicher Vertrag (Schutzvertrag) Untergasse 3, 8476 Unterstammheim.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Florian und Raphael Butsch, Untergasse 3, 8476 Unterstammheim, und der Gemeinde Stammheim betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft Untergasse 3, Unterstammheim, Kat.-Nr. UH3210, Vers.-Nr. 1152, wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026 bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gemeinde Stammheim - Bauamt Gemeindehausplatz 2 8476 Unterstammheim

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Unterstammheim, 19. Juni 2026 GEMEINDERAT STAMMHEIM