Ertüchtigung Bergweiher, Horgen

Plangenehmigungen · Horgen · 05.05.2026

Publikation

Art
Plangenehmigungen
Unterart
Wasserwirtschaft
Kanton
Zürich
Gemeinde
Horgen
Publiziert von
Gemeinde Horgen
Publiziert
05.05.2026
Frist
04.06.2026
Publikationsnummer
VE-ZH07-0000000769

Text

Titel
Ertüchtigung Bergweiher

Konzessionsgesuch für Stauhaltung sowie Gesuch zur Änderung einer wasserrechtlichen Anlage und Wiedererwägung Projektfestsetzung (Auflage gemäss § 18abis und § 38 WWG)

Die Gemeinde Horgen ersucht um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession sowie der gewässerschutz- und baurechtlichen Bewilligungen für die Sanierung und den Fortbestand der im Hauptschluss zum Grindelbach (öffentliches Gewässer Nr. 4185) und zum Grindelmoosbach (öffentliches Gewässer Nr. 4190) liegenden Teichanlage «Bergweiher Horgen» auf den Grundstücken Kat.-Nrn. HN2595, HN3501 und HN3864 Horgen (Wasserrecht Nr. 191 Bezirk Horgen).

Mit Verfügung AWEL 18-0195 vom 6. August 2021 wurde das Wasserbauprojekt "Hochwassersicherer Ausbau und Revitalisierung Wüeribach / Ertüchtigung Bergweiher" festgesetzt. Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen muss der Projektteil "Ertüchtigung Bergweiher" angepasst werden. Die Gemeinde Horgen hat das neue Bauprojekt mit dem Gesuch um Änderung einer wasserrechtlichen Anlage eingereicht. Die mit Verfügung AWEL 18-0195 festgesetzten Auflagen, welche die Ertüchtigung des Bergweihers betreffen, werden aufgehoben (Ausnahme: Festsetzung Gewässerraum und Kostenbeiträge).

Die Pläne und Berichte liegen während 30 Tagen, vom Dienstag, 5. Mai 2026 bis und mit Donnerstag 4. Juni 2026 öffentlich auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeindehaus, Sekretariat Raumentwicklung, Büro 510, 2. OG, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen. Die Einsichtnahme ist möglich zu den Öffnungszeiten, Montag: 08.00-11.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr, Dienstag: 14:00 - 16:30, Mittwoch und Donnerstag 08.00-11.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr, Freitag 07.30-14.00 Uhr (durchgehend). Zusätzlich ist eine Einsichtnahme online unter https://www.horgen.ch/temporaere-seiten/ertuechtigung-bergweiher-horgen.html/871/l/de möglich.

Gemeinde Horgen Bahnhofstrasse 10 8810 Horgen

Das heute massgebende Wasserwirtschaftsgesetz wird demnächst durch ein neues Wassergesetz abgelöst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Entscheide nur angefochten werden können, wenn bereits während des Verfahrens Einsprache erhoben wurde. Gemäss den Übergangsbestimmungen im neuen Wassergesetz sollen hängige Verfahren nach neuem Recht beurteilt werden.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 4. Juni 2026 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeinde Horgen, Abteilung Tiefbau, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen einzureichen.