SECUTEC INTERNATIONAL AG
Aktiengesellschaft · Zürich · Im Handelsregister gelöscht, 27.05.2022
Handelsregister
- Status
- Im Handelsregister gelöscht, 27.05.2022
- Kapital
- CHF 100'000
- UID
- CHE-114.708.809
- Sitz
- Zürich
- Kanton
- Zürich
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung bei Sicherheitsproblemen und den Vertrieb von Anlagen und Steuerungen die die Sicherung von Gebäuden und Sachwerten bewirken. Ebenso den Gross- und Einzelhandel den Im- und Export von Fluchtwegesicherungen und Sicherheitsbeschlägen für Türen und Tore sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte soweit diese dem Hauptgeschäft zuträglich sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an Unternehmen im Handel und in der Industrie beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Adresse
- Eichstrasse 29, 8045 Zürich
- CH-ID
- CH02030334691
- Quelle
- Amtlicher Auszug, Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, Schweizerisches Handelsamtsblatt) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 29.09.2026
Registermeldungen
27.05.2022 · Löschung
Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
21.06.2021 · Änderung
Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.