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Europäisches Patent · EP3654122 · In Kraft

Registereintrag

Publikationsnummer
EP3654122
Anmeldenummer
EP18855482
Art
Europäisches Patent mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein
Status
In Kraft
Patentschrift
Erteilt
Angemeldet
10.09.2018
Veröffentlicht
20.05.2020
Erteilt
07.05.2025
Schutz endet spätestens
09.09.2038
Nächste Jahresgebühr fällig
30.09.2027
IPC-Klassen
G05B 19/18 (2006.01)
B23B 3/18 (2006.01)
B23B 3/30 (2006.01)
G05B 19/402 (2006.01)
G05B 19/414 (2006.01)
Priorität
JP 2017174455 12.09.2017
PCT-Anmeldung
PCT/JP2018/033431 10.09.2018
PCT-Veröffentlichung
WO2019/054329 21.03.2019
Anmeldesprache
Japanisch
Quelle
Swissreg

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 01.10.2026

    Nächste Jahresgebühr fällig am

    Nächste Jahresgebühr fällig am
    30.09.2026 → 30.09.2027

    Veröffentlicht in Swissreg am 01.10.2026

  2. 18.03.2026

    Änderung

    Veröffentlicht in Swissreg am 18.03.2026

  3. 01.10.2025

    Nächste Jahresgebühr fällig am

    Nächste Jahresgebühr fällig am
    30.09.2025 → 30.09.2026

    Veröffentlicht in Swissreg am 01.10.2025

  4. 09.05.2025

    Vertretung eingetragen

    Vertreter/in
    Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern), Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14

    Veröffentlicht in Swissreg am 09.05.2025

  5. 07.05.2025

    Erteilt

    Schriftstatus
    Unveröffentlichte Patentanmeldung → Erteiltes Patent
    Schutztitelstatus
    Initiiert → Aktiv

    Veröffentlicht in Swissreg am 07.05.2025

Beteiligte

Erfinderin/Erfinder

SHINOHARA Takanori

Kitasaku-gun Nagano 389-0206, JP

YAMAURA Mitsuru

Kitasaku-gun Nagano 389-0206, JP

Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.