LEICHTER BETÄUBUNGSSTAB
Europäisches Patent · EP3668322 · In Kraft
Registereintrag
- Publikationsnummer
- EP3668322
- Anmeldenummer
- EP18846456
- Art
- Europäisches Patent mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein
- Status
- In Kraft
- Patentschrift
- Erteilt
- Angemeldet
- 14.08.2018
- Veröffentlicht
- 24.06.2020
- Erteilt
- 12.02.2025
- Schutz endet spätestens
- 13.08.2038
- Nächste Jahresgebühr fällig
- 31.08.2027
- IPC-Klassen
- A22B 3/02 (2006.01)
- Priorität
- US 201762545718 P 15.08.2017US 201816051822 01.08.2018
- PCT-Anmeldung
- PCT/US2018/046689 14.08.2018
- PCT-Veröffentlichung
- WO2019/036459 21.02.2019
- Anmeldesprache
- Englisch
- Quelle
- Swissreg
Verlauf
Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.
- 01.09.2026
Nächste Jahresgebühr fällig am
- Nächste Jahresgebühr fällig am
- 31.08.2026 → 31.08.2027
Veröffentlicht in Swissreg am 01.09.2026
- 24.12.2025
Änderung
Veröffentlicht in Swissreg am 24.12.2025
- 01.09.2025
Nächste Jahresgebühr fällig am
- Nächste Jahresgebühr fällig am
- 31.08.2025 → 31.08.2026
Veröffentlicht in Swissreg am 01.09.2025
- 14.02.2025
Vertretung eingetragen
- Vertreter/in
- Gachnang AG Patentanwälte, Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld
Veröffentlicht in Swissreg am 14.02.2025
- 12.02.2025
Erteilt
- Schriftstatus
- Unveröffentlichte Patentanmeldung → Erteiltes Patent
- Schutztitelstatus
- Initiiert → Aktiv
Veröffentlicht in Swissreg am 12.02.2025
Beteiligte
Inhaberin
Erfinderin/Erfinder
Tabor, IA 51653, US
Tabor, IA 51653, US
Das Register nennt jede Partei mit Namen und Adresse. Eine Inhaberin oder Vertretung wird mit einer Organisation verknüpft, wenn genau eine Rechtseinheit des Handelsregisters ihren Namen trägt; die Strasse einer nicht so erkannten Partei wird hier nicht gezeigt.