Lärmempfindlichkeitsstufen
Lärmempfindlichkeitsstufen · Erlinsbach (AG)
Dokument
- Nummer
- 2010-000501
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Erlinsbach (AG)
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 16.03.2010
- In Kraft seit
- 16.03.2010
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
Grosser Rat Protokoll Sitzung:
16. März 2010
Sch/ek
Art. Nr.
2010-0501
(GR.09.342-1) Gemeinde Erlinsbach; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Fortsetzung der Detailberatung; teilweise Genehmigung; Publikation im Amtsblatt; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat fährt mit der Detailberatung zur regierungsrätlichen Vorlage vom 9. Dezember 2009 fort. Namens der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) referiert deren Präsident, Martin Keller, Obersiggenthal. In der Vormittagssitzung hat Clemens Hochreuter, Aarau, den folgenden Antrag als Gegenantrag zum Antrag 1 des Regierungsrats gestellt: "Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Erlinsbach von 28. November 2008, bereinigt durch die Beschwerdeentscheide des Regierungsrats exklusive der Parzellen 1a und 1b gemäss Plan Anhang 1 der Botschaft, welche an die Gemeinde zur Neubeurteilung zurückzuweisen sind, werden genehmigt." An der Diskussion beteiligen sich weiter: Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Bettina Ochsner, Oberlunkhofen, Hansjörg Wittwer, Aarau. Für den Regierungsrat nimmt Landstatthalter Peter C. Beyeler Stellung. Antrag 1 In eventueller Abstimmung obsiegt der Antrag von Clemens Hochreuter gegenüber dem Antrag der Kommission und des Regierungsrats mit 105 gegen 17 Stimmen. In der Hauptabstimmung wird Antrag 1 in der geänderten Form mit 101 gegen 23 Stimmen zum Beschluss erhoben. Antrag 2 wird in der Abstimmung mit 126 gegen 1 Stimmen gutgeheissen. Beschluss 1. Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Erlinsbach vom 28. November 2008, bereinigt durch die Beschwerdeentscheide des Regierungsrats exklusive der Parzellen 1a und 1b gemäss Plan Anhang 1 der Botschaft, welche an die Gemeinde zur Neubeurteilung zurückzuweisen sind, werden genehmigt.
2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig anzufordernden Änderungen aus dem Rechtsschutzverfahren und der Waldfeststellung der Abteilung Wald für die Parzelle 2878 im Gebiet Neuberg. Versand:
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Protokollauszug Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU Rechtsabteilung BVU Gemeinderat Erlinsbach AG, Küttigerstrasse 23, 5018 Erlinsbach Staatskanzlei (Publikation) Parlamentsdienst Präsident
Ratssekretär