Erschliessungsplan Untere Zelg
Sondernutzungsplan · Bergdietikon
Dokument
- Nummer
- 1978-000031
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Bergdietikon
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 19.12.1978
- In Kraft seit
- 19.12.1978
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE BERGDIETIKON
KOMMUNALER UEBERBAUUNGSPLAN
UNTERE ZELG
BAULINIENPLAN 1:100
i
Verfasser | Datum ING. BÜRO GEBR.SENN | OKT. 1977
PLANUNG X VERMESSUNG |. . TIEFBAU rei i Ersetzt Planvom
; 5415 OBERSIGGENTHAL Ne.
Ganzen Text zeigen
Oeffentliiche Planaufluge vom 24. APRIL 1978
Beschlossen von der
T : 2 I T
| Gez. Tan | Grösse | Plan Nr. | |
\ BR ö | SEE \ 30/84
| Ueberholt durch Plan vom
In. 09/85.8
bis 24. MAI 1978
X Gemeindeammann emeindeschreiber_ en -
gen nd Bergdietikü D E g 13. Sep. 1978 =
Genehmigungsvermerk:
VOM KANT. BAUDEPARTEMENT. VORGEPRÜFT UND ZUR OEFFENTL.AUFLAGE FREIGEGEBEN AM 6.MAR
Genehmigung durch den Grossen Rai Aarau, dn ./7 Dez, 1973
z ısPRB-Nr. 37 vom #.,.02. 4973 s Im Auftrage des Grossen Rates
Der Siaatsschreiber: ih ve Der:
rtretung 1
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
Zeichen Farbe
Text
—— blau rot
—- blau
- — rot rot
ee rot
Bez] hellblau
nn
nm braun
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinie.
Zu genehmigende Baulinie
Aufzuhebende Baulinie (rot durchgestrichen)
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Zu genehmigende Weg- und Sockellinie
Projektierte Weglinie, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen
Sichtzone. Die hellblau angelegten Flachen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernde Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m-3.00m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Baume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
Austritt-und Ausfahrverbot
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Artnur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Ausfahrverbot
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im UVeberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Legende
Bere 4 a m a ee ee ‚ | dunkelgrau bestehende Strassen .....] zimmober Hauptverkehrsstrasse (HVS) [ | orange Sammelstrasse (SS) GE gelb Erschliessungsstrasse (ES) violett Gehweg @ Bei) Radweg
___ ) »neilgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
feldgrou Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspuren, Parkplätze
SE lin bepflanzte Flachen
Zonengrenze Fi x
E 6
USSWEG SERVITUTARISCH
EREGELT
FUSSWEG EREGELT
SERVITUTAR SC
777
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
19. Dezember 1978
Sa/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 7. Dezember 1978 gestützt auf 5 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gemeinde Hausen; Ueberbauungsplan "Eebrunne-Rüchlig", Aenderung "Rothübel" (Botschaft des Regierungsrates vom 28. August 1978) Gemeinde Niederwil; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Nesselnbach"/ teilweise Aufhebung der Strasse B (Botschaft des Regierungsrates vom 6. November 1978) Gemeinde Niederwil; Aenderung des Zonenplanes im Gebiet "Unterdorf/ Mühlematten" (Botschaft des Regierungsrates vom 6. November 1978) Gemeinde Schwaderloch; Ueberbauungsplan "Industrieerschliessung Ost" (Botschaft des Regierungsrates vom 6. November 1978) Gemeinde Staufen; Zonenplanänderungen und Aenderungen der Ueberbauungspläne "Pfalz" und "Bleichimatt" (Botschaft des Regierungs rates vom 6. November 1978) Gemeinde Bergdietikon; Ueberbauungsplan "Untere Zelg" (Botschaft des Regierungsrates vom 13. November 1978) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: i.V.