Erschliessungsplan Basi - Duenni

Sondernutzungsplan · Bergdietikon

Dokument

Nummer
1984-000428
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Bergdietikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
28.02.1984
In Kraft seit
28.02.1984

Karte

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KANTON AARGAU

Kommunaler Überbauungsplan

BASI -DUNNI

BAULINIENPLAN

GEMEINDE BERGDIETIKON

500

Verfasser: Gebr. Senn

Ingenieur- Kueg Planungsbüro und.

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5415 Obersiggenthal

| Datum. Tentw. [Gez. |Geprüft IGrösse |Reg.nr. | Okt. 8I SE.e Bu SE.e. 60/84 Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. PlanNr. 09/113

Öffentliche Planauflage vom 14.Juni 1982 bis 14. Juli 1982 Genehmigt von der Gemeindeversammlung am: |3. Dezember 1982

Der Gemeindeammann:

ES

Genehmigungsvermerk:

Der Gemeipideschreiber: __—-

Genehmigung durch den Grossen Rat

Aarau, den LS” 2 6rusor PLLHA RRB-Nr. ALE vom BEI IF EF

Im Auftrage des Grossen Rales Der Siauisschreiner: In Vertretung

Be,

ernst Salm

blau rot blau rot rot

rot

hellblau

grün

braun

karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett

lila hellgrau

feldgrau

grün

Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien.

Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien (rot durähgestrichen).

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sol emıen

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen.

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

Sichtzone:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. "Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Legende:

Hochleistungsstrasse {HLS) Hauptverkehrsstrasse (HVS) Sammelstrasse {58) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen Wald Gebüsch/Hecken Gewässer

Zonengrenze

® \ . ® N ® : BR ; ie ® ER Oo, ® er “ o ei * ER A, Norm-Kehrplatz VSS Wohnzone ’ *o, To, %

wird mit Uberbauung def. festgelegt.

2 Geschosse

450 Arten

Fe er

„2 Geschosse

I.Etappe

Nurm-Kehrplatz VSS wird mit Uberbauung def. festgelegt.

Rare Bent

RAR. Ge Geschosse T.Etappe

PLL

Genehmigung

141011011W*4. eitle *NOW%

KANTON AARGAU

Grosser Rat

KOMMISSION FÜR GEMEINDEBAUVORSCHRIFTEN, STRASSEN- UND FLUSSBAU Kommissionssitzungen vom 12. Januar und 14. Februar 1984

BEHANDLUNG VON GEMEINDEBAUVORSCHRIFTEN KENNTNISGABE

AN DEN GROSSEN RAT

Die Kommission hat gestützt auf S 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (unter Vorbehalt von S 40 Abs. 3 des Geschäftsreglementes): (3308)

Wettingen; Ueberbauungspläne "Obere Geisswies-Gruebe", "Tägerhard-Geisswiesstrasse", "Tägerhard-Zentralstrasse"

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(3395)

Mellingen; Reglement zur Erhaltung des Altstadtbildes

(3400)

Bergdietikon; Zonenplanänderung "Kindhausen"

(3290)

Remetschwil; Ueberbauungsplan "Sennhof" samt Aenderung von Bauordnung und Zonenplan für den "Sennhof"

(3411)

Bergdietikon; Ueberbauungsplan "Basi-Dünni"

(3412)

Berikon; Kommunaler Ueberbauungsplan "Musperfeldstrasse" mit Zonenplanänderung "Musperfeldstrasse"

(3413)

Berikon; Kommunaler Ueberbauungsplan "Welschloh" (Abänderung)

(3414)

Dintikon; Revision der Bauordnung

(3415)

Schöftland; Aenderung der Bauordnung

(3416)

Staffelbach; Kommunaler Ueberbauungsplan "Bühl" mit Zonenplanänderung Bühl-Sandgasse

(343_1)

Bünzen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Bächliweid"

(3432)

Fislisbach; Teilzonenplan "Esp" und ergänzte Bauordnung

(3433)

Hornussen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Mülimatt" mit Zonenplanänderung "Mülimatt"

(3434)

Killwangen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Baulinienplan Waldabstand"

(3436) (3437)

Unterentfelden; Kommunaler Ueberbauungsplan "Dorfbachweg" Wohlenschwil; Kommunaler Ueberbauungsplan "Hutznau" mit Zonenplanänderung "Hutznau"

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