Erschliessungsplan Musperfeldstrasse

Sondernutzungsplan · Berikon

Dokument

Nummer
1984-000428
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Berikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
28.02.1984
In Kraft seit
28.02.1984

Karte

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KANTON AARGAU GEMEINDE BERIKON | | Geme | n d e B er | K on 1: 500

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

MUSPERFELDSTRASSE I% FI » | | =

BAULINIENPLAN 1:500

Vertasser Datum Entw. Gez. Geprüft Grösse Plan Nr. Knecht - Schärer - Leu Ingenieurbüro AG NOVEMBER 1982 SCH AN SCH. 60/105

5417 Untersiggentnd Ersetzt Plan vom Ueberholt durch Plan vom

75 PIAFZIIPZB Nr. Nr. 82.0460) Oeffentliche Planauflage vom & F ae bis LRZ:SIZ

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am _ PA 3

Ganzen Text zeigen

er Gemeindeammann. _ 2 Der Gemeindeschreiber

OB Zone für

.Etappe öffentliche Bauten

wen,

RRB-Nr. 725 vom

Genehmigungsvermerk:

—

__In Vertretung &

Ernst Salm i _

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

Zeichen I. Das Genehmigungsverfahren Die Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten : S Be, Be Linien und Flächen. z 27 n OB Zone für ee blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien ar ; Bi ee ag blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) lau Aufzuhebende Strassenlinien (rot durchgestrichen) Mer sseck sale = > A Zu genehmigende Baulinien een | seen ° Be ano Zu genehmigende Strassen- und Sockellinien er a ne Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen ee fo Projektierte Strassenlienien, die noch nicht genehmigt werden sollen

ia ee nee > BERNER Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen

EB 2.0000}. Hellblau Sichtzone. Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dür-

fen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.

——-Z—.— grün Austritts- und Ausfahrverbot. Direkte Zugänge zur Sirasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fuss-

gänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-

erhalten.

OB Zone für

öffentliche Bauten

—_——-- [1 — braun Ausfahrverbot. Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge

jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgeiegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weg- L 1 linien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige

Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Landhauszone

Furnb alle

2. Zur Orientierung Obersturenschulhous

dunkelgrau bestehende Wege

orange Sammelstrasse

Be gelb Erschliessungsstrasse | wer violett Gehwege | ze lila Radweg ” n. 00 hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler |

E 20003 feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

I, grün Bepflanzte Flächen

mu > mu eo mn Bauzonengrenze

Genehmigung

141011011W*4. eitle *NOW%

KANTON AARGAU

Grosser Rat

KOMMISSION FÜR GEMEINDEBAUVORSCHRIFTEN, STRASSEN- UND FLUSSBAU Kommissionssitzungen vom 12. Januar und 14. Februar 1984

BEHANDLUNG VON GEMEINDEBAUVORSCHRIFTEN KENNTNISGABE

AN DEN GROSSEN RAT

Die Kommission hat gestützt auf S 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (unter Vorbehalt von S 40 Abs. 3 des Geschäftsreglementes): (3308)

Wettingen; Ueberbauungspläne "Obere Geisswies-Gruebe", "Tägerhard-Geisswiesstrasse", "Tägerhard-Zentralstrasse"

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(3395)

Mellingen; Reglement zur Erhaltung des Altstadtbildes

(3400)

Bergdietikon; Zonenplanänderung "Kindhausen"

(3290)

Remetschwil; Ueberbauungsplan "Sennhof" samt Aenderung von Bauordnung und Zonenplan für den "Sennhof"

(3411)

Bergdietikon; Ueberbauungsplan "Basi-Dünni"

(3412)

Berikon; Kommunaler Ueberbauungsplan "Musperfeldstrasse" mit Zonenplanänderung "Musperfeldstrasse"

(3413)

Berikon; Kommunaler Ueberbauungsplan "Welschloh" (Abänderung)

(3414)

Dintikon; Revision der Bauordnung

(3415)

Schöftland; Aenderung der Bauordnung

(3416)

Staffelbach; Kommunaler Ueberbauungsplan "Bühl" mit Zonenplanänderung Bühl-Sandgasse

(343_1)

Bünzen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Bächliweid"

(3432)

Fislisbach; Teilzonenplan "Esp" und ergänzte Bauordnung

(3433)

Hornussen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Mülimatt" mit Zonenplanänderung "Mülimatt"

(3434)

Killwangen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Baulinienplan Waldabstand"

(3436) (3437)

Unterentfelden; Kommunaler Ueberbauungsplan "Dorfbachweg" Wohlenschwil; Kommunaler Ueberbauungsplan "Hutznau" mit Zonenplanänderung "Hutznau"