Erschliessungsplan Chalacher

Sondernutzungsplan · Büttikon

Dokument

Nummer
1981-001172
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Büttikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
02.06.1981
In Kraft seit
02.06.1981

Karte

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Text

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ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN

G.R. Datum

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t Dos Genehmigungsverfohren

Das Genehmigungsverfohren bezieht sich nur auf die farbig. angelegten

Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.

Baulinien

Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Boulinien Aufzuhebende Aufzuhebende Zu genehmigende Zu genehmigende Strassenlinien

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Baulinien Strossenlinien Baulinien

Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden

sollen

Zu genehmigende Baulinie (Art. 110 der Verordnung über Erstellung,

Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)

Sıchtzonen

Sichtlinie als. Begrenzung der Sichtzonen

Sichtzone

Die heilblou angelegten Fiöchen sind ständig ois Sichtzonen frei”

zuhalten, Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sıchtfeld der Fahrer muss

von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben

Ausfahrtsbeschränkungen

Absolute Direkte Ausfahrten

Anliegerfreiheit

zwischen den Knoten sind nicht zulüssig.

- Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit

Die Anlıegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt. werden Die bestehenden Ausfahrten

rückwörtigen Erschliessung

werden bis zur Erstellung einer toleriert. Zweckentfremdung bestezu behandeln.

hender Ausfahrten sınd wıe Neubauten

” Longfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit

Die Antiegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bouten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der

rückwärtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

Hochleistungsstrosse HLS Hauptverkehrsstrosse HVS Sammelstrosse ss Erschliessungsstrasse E3 Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs=und Beschleunigungsspur, Parkpiatz

Bepfianzte Flächen, Grünstreifen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

I Etappe

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KANTON AARGAU

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_ Chalacher

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rbauungsplan

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Beschlossen an der

Der

Gemeindeammann

Einwohnergemeindeversammlung

Der Gemeindeschreiber

! j Verfasser : Datum j R.KNOBLAUCH Mörz_80 | lası 71 i Dipl. Ing. ETH/SIA EN EEE 2 Ingenieurbüro, Stegmattweg 32 Ersetzt Plan | Reg. N 5610 WOHLEN vom: Mai I977 nr. 1451/1.__ voma ZU NE “ De ar Öffentliche Planauflage vom: _9. Mai 1980 _ Bar

am: —h Fu

Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den L. Zu» /F8A RRB-Nr. S/ ZZ vom I Ir AGEJ

im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:

Ernst Salm

siehe Kommunaler * Überbauungsplan " Rain"

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I Etappe

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

2. Juni 1981

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Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1981 gestützt auf g 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gränichen; Ueberbauungsplan "Unterfeldstrasse-Mattenstrasse" Unterehrendingen; Zonenplanänderungen "Kirchweg" und "Austrasse" Unterkulm; Zonenplanänderung "Unterzaug" Schmiedrued; Zonenplanänderung "Schiltwald" Büttikon; Aenderungen am Zonenplan Büttikon Ennetbaden; Gestaltungsplan "Limmatau" mit Spezialbauvorschriften, Landumlegung, Ueberbauungsplan und Profil-, Schnitt-, Geschoss- und Etappenplan Tägerig; Ueberbauungsplan "Unterdorf-Räbenacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Chalacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Rain" Wettingen; Ueberbauungsplan "Wynere" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Steinhaui" Gontenschwil; Ueberbauungsplan "Bünte" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber:

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