Erschliessungsplan Rain

Sondernutzungsplan · Büttikon

Dokument

Nummer
1981-001172
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Büttikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
02.06.1981
In Kraft seit
02.06.1981

Karte

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KANTON AARGAU GEMEINDE BUTTIKON

F-++ By

Kommunaler Überbauungsplan

Rain

R. KNOBLAUCH . Dipl. Ing. ETR/SIA Ingenieurbüro, Stegmattwag 32 5610 WOHLEN

c } 3 Grösse Plan Nr. ; 60/84 131 RR Überholt durch Plan

vom: BIER. SARASIBT,

Ersetzt Plan vom:_I.12.79 ne _1______

Ganzen Text zeigen

8. Mai 1980

Öffentliche Planauflage vom: u... bis: _ 7. Juni 1980 ___ Beschlossen an der Einwohnergemeindeversammiung i am: 4 Juli 1080... Der Gemeindeommann Der Gemeindeschreiber

Genehmigung durch den Grossen Rat RES SIRDER Kara dan. .2; ES, AISI RRB-Nr. 7/72 vom 9/00 AIF8A

im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:

Tr 2 ee en RETTET? |

Ernst Salm

ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN

\. Das Genehmigungsverfohren

Dos Genehmigungsverfohren bezieht sich nur auf die forbig angelegten Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschrönkungen.

Boulinien || blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrot genehmigte Baulinien | blou Aufzuhebende Baulinien | blau Aufzuhebende Strossenlinien in rot Zu genehmigende Boulinien | / rot Zu genehmigende Strassenlinien ; ie rot Projektierte Boulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen f rot Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden £ v 2 sollen E BEE N a FE ; E orange Zu genehmigende Boulinie (Art. 110 der Verordnung über Erstellung, £ z BL eg, : : 388 \ Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromonlagen vom H R : ® g 7. Juli 1933 ) Ä

Sichtzonen | schwarz Siehttinie als Begrenzung der Sichtzonen f. hellblau Sichtzone \ Die hellblau angelegten ‚Flöchen sind ständig als Sichtzonen frei- / zuhalten.Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedun- { W gen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sichtfeid der Fahrer muss { 2 ä E er \ Da I Etappe von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben. x se x : I Etappe Ausfohrtsbeschränkungen m A: (Gestaltungsplan zwingend) =—. N 126 141

= Absolute Anliegerfreiheit broun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulössig.

fFriebacher

Kurzfristige _ Uebergangsiösungen bis zur Anliegerfreiheit

grün Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rosch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfohrten sind wie Neubauten zu behandeln.

(Gestaltundsplan zwingend)

Schulhaus

-Longfristige Vebergangsiösung bis zur Anliegerfreiheit grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. ; Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwörtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

karmin Hochleistungsstrosse HLS

zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS

oronge Sommeistrosse ss

gelb Erschliessungsstrosse ES

dunkelgrou Bestehende Wege

violett Gehweg

tilo Rodweg

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler &

feidgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, 2 y Porkplatz & he

grün Bepfionzte Flächen, Grünstreifen, Wald Er Cholacher

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemöss Zonenplion

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

2. Juni 1981

Si/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1981 gestützt auf g 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gränichen; Ueberbauungsplan "Unterfeldstrasse-Mattenstrasse" Unterehrendingen; Zonenplanänderungen "Kirchweg" und "Austrasse" Unterkulm; Zonenplanänderung "Unterzaug" Schmiedrued; Zonenplanänderung "Schiltwald" Büttikon; Aenderungen am Zonenplan Büttikon Ennetbaden; Gestaltungsplan "Limmatau" mit Spezialbauvorschriften, Landumlegung, Ueberbauungsplan und Profil-, Schnitt-, Geschoss- und Etappenplan Tägerig; Ueberbauungsplan "Unterdorf-Räbenacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Chalacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Rain" Wettingen; Ueberbauungsplan "Wynere" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Steinhaui" Gontenschwil; Ueberbauungsplan "Bünte" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber:

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