KNP Neue Surentalstrasse Landstrasse

Nutzungsplan · Aargau

Dokument

Nummer
2025-0289
Art
Nutzungsplan
Unterart
Nutzungsplanung, Abteilung Verkehr (AVK)
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
27.08.1974
In Kraft seit
21.10.2025

Karte

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Text

GROSSER RAT

Sitzung vom 21.10.2025, Art. Nr. 2025-0289, romm/al PROTOKOLL (25.215-1) Gemeinden Kölliken, Muhen, Hirschthal, Schöftland; Kantonaler Überbauungsplan "Neue Suhrentalstrasse – Landstrasse G" / Kantonaler Nutzungsplan "K108 Suhrentalstrasse"; Anpassung; Beschlussfassung; Publikation

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 25. Juni 2025. Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss dem regierungsrätlichen Antrag. Eintreten Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Antrag gemäss Botschaft / Schlussabstimmung Der regierungsrätliche Antrag gemäss Botschaft wird mit 122 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss Die Anpassung des vorliegenden kantonalen Nutzungsplans "K108 Suhrentalstrasse" in den Gemeinden Kölliken, Muhen, Hirschthal und Schöftland wird genehmigt.

Der Beschluss wird durch die Staatskanzlei im Amtsblatt publiziert.

Markus Gabriel Präsident

Rahel Ommerli Ratssekretärin

Verteiler Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung Departement Bau, Verkehr und Umwelt Staatskanzlei (Amtsblatt)

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

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27. August 1974

Kantonaler •Ueberbauungsplan neue Suhrentalstrasse in den Gemeinden Kölliken - Muhen - Hirschthal - Schöftland; Genehmigung

Der hat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 8. Juli 1974. Für die Strassenbaukommission erstattet deren Präsident, herr Dr. Hans Theiler, Bericht. Die Kommission empfiehlt, den Antrag des Regierungsrates zum Beschluss zu erheben. Die Diskussion wird nicht benutzt. Hierauf wird stillschweigend beschlossen: Der kantonale Ueberbauungsplan neue Suhrentalstrasse in den Gemeinden Kölliken - Muhen -'Hirschthal - jchöftland wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staat Dchreiber: