Deponie Oberholz

Nutzungsplan · Aargau

Dokument

Nummer
0028, 0029
Art
Nutzungsplan
Unterart
Nutzungsplanung, Abteilung für Umwelt (AfU)
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
11.05.1993
In Kraft seit
11.05.1993

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 1 1 . Mai 1993

Si/Me/ek

(6274) Kantonaler Ueberbauungsplan "Deponie Oberholz, Suhr"; Genehmigung mit Aenderungen; Publikation; Einsichtnahme in Bericht und Entscheid über die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Rat behandelt die Regierungsrätliche Vorlage vom 27. Januar 1993. Namens der Kommission für Umwelt und Gewässer referiert deren Präsident, Ernst Frey, Kaiseraugst. Die Kommission beantragt Eintreten. Nach Beginn der Eintretensdiskussion unterbricht die Präsidentin die Beratungen zur Mittagspause. In der Nachmittagssitzung fährt der Rat weiter mit der Behandlung des Geschäftes. Nach Abschluss der Eintretensdiskussion, in der sich 11 Ratsmitglieder und Landstatthalter Dr. Thomas Pfisterer, Vorsteher des Baudepartementes, zu Wort melden, wird in der Abstimmung Eintreten mit sehr grosser Mehrheit beschlossen. Im Rahmen der Detailberatung stellt Rudolf Wassmer, Suhr, den Antrag, in Ziffer 2 der Bau- und Nutzungsordnung zum kantonalen Ueberbauungsplan "Deponie Oberholz, Suhr" (Spezialbauvorschriften) den ersten Halbsatz von Satz 2 mit dem Wortlaut "die maximale Schütthöhe beträgt 480 m.ü.M." zu streichen. Herbert Furter, Hunzenschwil, beantragt, die erwähnte Ziffer 2 mit der Formulierung "Der formgebende Endzustand erfolgt in harmonischer Gestaltung und unter Berücksichtigung der benachbarten Landschaftsformen." zu ergänzen. Landstatthalter Dr. Thomas Pfisterer, Vorsteher des Baudepartementes, kann dem Antrag Wassmer zustimmen und schlägt hinsichtlich des Antrages Furter folgende Ergänzung vor: "Die möglichste Wiederherstellung des Geländes ist sicherzustellen." - Herbert Furter ist mit diesem Vermittlungsvorschlag einverstanden. Katrin Kuhn, Wohlen, stellt folgenden Zusatzantrag: "Betriebsund Kontrollkonzept seien dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen." Landstatthalter Dr. Thomas Pfisterer, Vorsteher des Baudepartementes, macht den Vermittlungsvorschlag, "Betriebs- und Kontrollkonzept seien dem Grossen Rat im Rahmen des Rechenschaftsberichtes zur Kenntnis zu bringen." - Die Antragstellerin erklärt sich damit einverstanden. Annalies Stefan-Dänzer, Oberrohrdorf, beantragt zusätzlich, "es sei zu prüfen, welche Vorteile ein spezialisierter Depo-

niebetrieb, d.h. der Betrieb als Monodeponie für die Deponie Oberholz und das Deponiekonzept des Kantons hat." In einer ersten Abstimmung wird dem bereinigten Antrag 1 (unter Berücksichtigung des Antrages Wassmer und des Vorschlages von Landstatthalter Dr. Pfisterer) mit sehr grosser Mehrheit zugestimmt. In der folgenden Abstimmung vereinigt Antrag 2 eine sehr grosse Mehrheit auf sich. In einer dritten Abstimmung wird der Antrag Kuhn, bereinigt im Sinne des Vorschlages von Landstatthalter Dr. Pfisterer, mit 71 gegen 65 Stimmen abgelehnt. Anschliessend wird in der Abstimmung der Antrag Stefan mit grosser Mehrheit, bei 31 befürwortenden Stimmen, verworfen. In der gesamthaften Abstimmung spricht sich der Rat schliesslich mit 144 Stimmen, bei zwei Gegenstimmen, für die im Sinne des Beratungsergebnisses bereinigte Vorlage aus. Demgemäss ist beschlossen:

Der kantonale Ueberbauungsplan "Deponie Oberholz, Suhr" wird mit den Aenderungen im Rahmen des Einspracheverfahrens genehmigt, wobei Ziffer 2 der Bau- und Nutzungsordnung zum kantonalen Ueberbauungsplan "Deponie Oberholz, Suhr" (Spezialbauvorschriften) folgenden Wortlaut erhält: "Der Deponiekörper ist mit der Deponiegrundfläche begrenzt, wobei das Landschaftsbild bei standortgerechter Bewaldung aus Sicht der Wohngebiete Oberdorf in Hunzenschwil sowie Töndler in Gränichen, der reformierten Kirche in Suhr und des Usserdorf in Buchs nicht beeinträchtigt werden darf. Die möglichste Wiederherstellung des Geländes ist sicherzustellen." 2. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Aargau zu publizieren. Gleichzeitig ist bekanntzugeben, dass in Bericht und Entscheid über die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung Einsicht genommen werden kann.

Protokollauszug an - Baudepartement - Staatskanzlei (RS) Präsidentin:

Staatsschreiber: i,V.