Bauzonenplan

Nutzungsplan · Obermumpf

Dokument

Nummer
1984-000817
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Obermumpf
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
10.04.1984
In Kraft seit
10.04.1984

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

10. April 1984

Si/ek

Gemeinde Obermumpf; Zonenplan und Bauordnung; Genehmigung mit Ergänzung

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 20. Februar 1984. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Dr. Wendolin Stutz, Baden. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat mit grosser Mehrheit beschlossen: 1.

Dem Zonenplan der Gemeinde Obermumpf vom 25. Juni 1982 wird gestützt auf § 147 Abs. 2 BauG die Genehmigung erteilt. 2. Die Bauordnung der Gemeinde Obermumpf vom 25. Juni 1982 wird mit folgender Ergänzung genehmigt: a) § 71 Abs. 1 (neu Satz 2) "(...) Für das Verfahren gilt § 112 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)." 3. Der Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist bezüglich der Baugebietsabgrenzung dem Zonenplan der Gemeinde Obermumpf vom 25. Juni 1982 anzupassen.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: