Bauzonenplan
Nutzungsplan · Obermumpf
Dokument
- Nummer
- 1984-000817
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Obermumpf
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 10.04.1984
- In Kraft seit
- 10.04.1984
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
10. April 1984
Si/ek
Gemeinde Obermumpf; Zonenplan und Bauordnung; Genehmigung mit Ergänzung
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 20. Februar 1984. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Dr. Wendolin Stutz, Baden. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat mit grosser Mehrheit beschlossen: 1.
Dem Zonenplan der Gemeinde Obermumpf vom 25. Juni 1982 wird gestützt auf § 147 Abs. 2 BauG die Genehmigung erteilt. 2. Die Bauordnung der Gemeinde Obermumpf vom 25. Juni 1982 wird mit folgender Ergänzung genehmigt: a) § 71 Abs. 1 (neu Satz 2) "(...) Für das Verfahren gilt § 112 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)." 3. Der Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist bezüglich der Baugebietsabgrenzung dem Zonenplan der Gemeinde Obermumpf vom 25. Juni 1982 anzupassen.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber: