Erschliessungsplan Hambel - Tafelacker
Sondernutzungsplan · Niederwil (AG)
Dokument
- Nummer
- 1979-000678
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Niederwil (AG)
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 27.03.1979
- In Kraft seit
- 27.03.1979
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE NIEDERWIL
KOMMUNALER
_ ÜBERBAUUNGSPLAN HAMBEL- TAFELACKER
Lüthi + Häfliger Ing.- Büro = ’ 5610 Wohlen | Öffentliche _Planauflage vom2.5.1978_ bis 31.5.1978 _
/ arzt. s\ G; R i v4 za Genehmigt von der Gemeindeversammlung «a 29.6.1978 __ \ rs 1 \N | : 3% Der Gemeindeammann \ Der Gemeindeschreiber | 21 = 2 ! \ ä steigt 3.59%,
shmigung' durch ‚den Grossen Rat
roesan. Rates
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
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Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelagten Flächen, Baulinien, Sichtfelder und Ausfahrtsbeschränkungen.
a
Ir 7 GE
Baulinien
I/ BER
GR.25.3162: 7; Vom Grossen Rat. oder Regierungsrat genehmigte Baulinien GR 7.10.54 Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) ; Zu genehmigende Baulinien
Projektierte Baulinien, die noch .nicht genehmigt werden sollen
Sichtfelder
schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder
hellblau Sichtfeld i Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von.allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.
RR an: — -
Ausfahrtsbeschränkungen
Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig. Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die,bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln. - grün Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die An- . gestrichelt liegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen. Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der, rückwärtigen Erschliessung toleriert.
dunkelgrau Bestehende Wege
‘orange Hauptstrasse
gelb Nebenstrasse
violett Gehweg
lila Radweg
hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
grün Bepflanzte Flächen Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften ö
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
27. März 1979
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 14. März 1979 gestützt auf 40 Absatz 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan und Zonenplanänderung "Burz" Rüfenach; Revision der Bauordnung Sarmenstorf; Ueberbauungsplan "Schlüsselacker" Magden; Ueberbauungsplan "Wuhrenberg" Niederwil; Ueberbauungsplan "Hambel-Tafelacker" Staffelbach; Ueberbauungsplan "Sandgasse" Eiken; Ueberbauungsplan "Laufenburgerstrasse - im Grendel - auf der Höhe"
Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
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Staatsschreiber: