Erschliessungsplan Hofäcker

Sondernutzungsplan · Niederwil (AG)

Dokument

Nummer
1986-000047
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Niederwil (AG)
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
07.01.1986
In Kraft seit
07.01.1986

Karte

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Text

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Kommunaler Überbauungsplan

|

Hofäcker. ‚Situation 1:500

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Übersichtsskizze „ 1: 25'000 | Jr ! Y / 8 | Grösse Plan Nr. Ya / | N Juli/Sept. 1984 . FARCH / _Jon. 1985 84/90 _|1969. /1 a _ mn & ° 0 re ru BE EN aaa ui 55 £ — Ersetzt Plon Überholt durch Plan AR an RE ee ’ h vom: Nr. RN en zer a vom:_. NT... : ZINCHOERCH, PIER Kae , [= 7 Me Anti r \ ” J KH L 15. April 1985 1985 „ Öffentliche Planoufloge vom:_ RER Bi 1 Mai RE “ F £ ii ® 2 ee fi ‘ — - 28. Juni 1985 - “ n der inwohner gemeindeversommlun om: 28, Juni 1989| I. Fe Beschlossen o er Einw ge g | SEE RE 1} . i ne > © Der Gemeindeammann Der G ndeschreiber 8: : Genehmigung durch den Grossen Rat Genehmigungsvermerk: Aarau, den 2: ANNIE AIFSE 6) 4 RRB-N. #7 vom „3.4+793€ im Auftrage des Grossen Rates : Der Siaatsschreiber: „In Vertretung | x ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN | l. Das Genehmigungsverfahren } ) , Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten ? Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. | 5 Baulinien i GR.Dotum blou Vom Grossen Rat oder Regierungsrot genehmigte Baulinien 4 “ u: Gr,Datum, blau Aufzuhebende Boulinien | —hh- blou Aufzuhebende Strassenlinien i u > TOT Zu genehmigende Baulinien j rot Zu genehmigende Strassenlinien i ee 7 TOR Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen ! Pe DEREN rot Projektierte Strossenlinien, die noch nicht genehmigt werden } sollen orange Zu genehmigende Baulinie (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, z } Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromonlogen vom ; | o 7. Juli 1933) k Sichtzonen En" ‚schwarz - Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen EZ. hellblau Sichtzone

= . Die hellblau angelegten Flächen sind ständig ols Sichtzonen frei- _ zuhalten.Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedun- zZ gen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben. Ein-und Ausfohrtsbeschränkung [@}) Zu-und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen on die r ; (eb) ——n. m braun Kantonsstrassen. Bestehende Ein-und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten. =

0.150

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- Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit

4 b I grün Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender :Ausfohrten sind wie Neubauten zu behandeln.

Wa: = Langfristige Uebergongslösung bis zur Anliegerfreiheit: tan grün \ Die Anliegerfreineit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. e Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bouten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

EI RAN Hochleistungsstrasse HLS

OT 7 zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS

Frege Orange Sammelstrasse ss

Fe; gelb ' Erschliessungsstrosse ES

Ce dunkelgrau Bestenende Wege

CE violett Gehweg

HR Radweg

EG Rellgrad Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

nz, teldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs=-und Beschleunigungsspur, Parkplatz

Fred; grün Bepflanzte Flächen, Grünstreifen

— . — Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

; 1 Ausfahrt wird durch| ‚|| Fussweg ersetzt

—

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

7. Januar

1986

Sa/hu

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Bau- und Planungskommission hat diese an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 1985 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates (unter Vorbehalt von § 40 Abs. 3 des Geschäftsreglementes) erledigt: - Oberwil; Kommunaler Ueberbauungsplan "Grossächer" (Botschaft Nr. 3952 vom 21. Oktober 1985) - Schinznach-Dorf; Aenderung der Bauordnung (Botschaft Nr. 3953 vom 21. Oktober 1985) - Unterentfelden; Kommunaler Ueberbauungsplan "WeiherstrasseEggacherweg" (Botschaft Nr. 3954 vom 21. Oktober 1985) - Remetschwil; Ortsteil Busslingen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Rugghölzli" (Botschaft Nr. 3969 vom 4. November 1985) - Künten; Kommunaler Ueberbauungsplan "Kirchweg/Rain" (Botschaft Nr. 3989 vom 25. November 1985) - Rheinfelden; Zonenplanänderung Fronegg (Botschaft Nr. 3990 vom 25. November 1985) - Sins; Kommunaler Ueberbauungsplan "Schmiedeweid-Letten" mit Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 3991 vom 25. November 1985) - Auw; Kommunaler Ueberbauungsplan "Unterdorf" mit Zonenplanund Bauordnungsänderung (Botschaft Nr. 3994 vom 2. Dezember 1985) - Buchs; Kommunaler Ueberbauungsplan "Holzacher", Abänderung (Botschaft Nr. 3996 vom 2. Dezember 1985) - Niederwil; Kommunaler Ueberbauungsplan "Hofäcker" (Botschaft Nr. 3998 vom 2. Dezember 1985) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme. Protokollauszug an den Regierungsrat Präsidentin:

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