Gestaltungsplan Bahnhofareal - Bahnhofgärten
Sondernutzungsplan · Laufenburg
Dokument
- Nummer
- 1996-000703
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Laufenburg
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 03.04.1996
- In Kraft seit
- 03.04.1996
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
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Text
SNP-4170-1996-E.pdf
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Gemeinde lLaufenbur Kanton Aargau a Perimeker. Gestalungepkn u ieh ee .. schwarz 'er j ä i ö i i i “ (6 es.....u. Ale ei IS: Heilen: dirgesiellen: Pia jele und- a) Die Dächer der Hauptbauten sind als Flachdächer mit oder ohneleichter Neigung aus: Ausserhalb des Perimeters dargestellte Massnahmen haben keine Verbindlichkeiten, " sondem zeigen mögliche I_ösungsvorschläge auf und helfen den Plan innerhalb A iet " ö f' b) Die Dächer der Hauptbauten (bis max. 2-geschossige Baukörper) sind extensiv zu des Perkmelers besser. lesbar machen. 1. a0 Das Gebiet Bahnhofgärlen-Bahnhofareol soll oriskerngerecht überbaut werden. Insbesondere . ge örpen) en . . An , Gestaltungsplan IS = Genehmigungsinhalt re “ Zweck soll die gemischte Nutzung (Detailhandel, Dienstleistungen, Gewerbe und Wohnen) gefördert begrünen. u = nu = u in n n Dr Mi je a Zuastkaiien Umgebungsge- einheimischen Laubbäumen zu achten. .. u r0) den, P . “ Fi Pi Kant Ms Bahnhofareal-Bahnhofgürten %, ur a Baunien ver & ‚Allkageschoese, Lifiaifbaulen sowie Tochnläche: Nebenräume sind zütesig und: dürfen staltung und kb) Die Gestaltung der Grünflächen ist von einem Fachmann zu leiten. EP, N ug j R ' r za a ur pm ai En ARTE! ee 707 ke siehe Art. 6 Sondemutzungsvorschriften . die max. Gebäudehöhe überschreiten. Kinderspielplötze P) Die Ermittlung des Flächenbedarfs für die Kinderspielötze richtet sich nach Art. 100 BO. : aha rechtskräftige Baulinie an me San: Deich MR VE24 PER SE I GEERIERRNEE d) Die Baukörper müssen ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen. Für die Wohnflächen sind in Absprache mit der Fachkommission Stadigestaltung die ent- Bestandieile di Burkard/Meyer/Steiger und Partner ausgeferti Studienauftrages . Oktober 1994 helhviolett Verkehrsbeschränkung: nur für Postautos, Velos und Fussgünger rer e pin - het BaeN En mn: sprechenden Spielplatzflächen zu bestimmen. Für die Bauten A - C sindsie auf der privaten ‚ . . . . Gestaltungsplanes er taltungsplan B ee . ie Situationsplan 1 : 500 Oeffenticher Fussgängerbereich mit Aussenverkaufsflüchen ir di Art. 8 @) Die imerhalb des Gestallungsplanpermeters dergestele Erschliessung ist verbindlich. Grünflöche zwischen den Bauten B - C vorzusehen. Für die Bauten F und G auf dem mit Sondernutzungsvorschriften violett Areal für Nebenbauten zur Abdeckung der Bedürfnisse von SBB und PTT n re Erschliessung Ausserhalb des Perimeters dargestellte, aber noch nicht erstellte Erschliessungsanlagen Gründach des Dienstleistungscenters. dunkehviolett Oeffentlicher Fussgängerbereich mit beschränktem Fahrverkehr Eyes Kühl n de Pike ds Shäinihigen. den ir Fe In einem geirennten späleren Verfahren fesigelegt. Abänd und Sofern die Kinderspielplätze aus architektonischen bzw. sicherheitstechnischen Gründen grau Flächen für private Nutzung (Verkehrs-, Parkierungs-, Grünflächen etc.) in . j FE nicht erstellt werden können, ist der Gemeinde eine Ersatzabgabe zu entrichten (analog e j i R i sind zwischenzeitlich immer noch möglich. ‚hellblau Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz (B) / Knotensichtweite (A) Art. 58 Bau6). a Fhirkchlungepfeile für: Ei bzw. Ausfährten: auf (die Knlonssiassen Art. 3 Der Gestaltungsplon mit den entsprechenden Sondemutzungsvorschriften richtet sich nach b) Der Bereich der Fussgängerzone Bahnhofplatz darf nur von öffentlichen Verkehrsmitten dunkelbraun Neubauten: 4-geschossig, max. Gebäudehöhe 14.50 m ‚Perimeter Art. 49 der kommunalen Bauordnung und dem dazugehörigen Bauzonenplan. Der Perimeter im befahren werden. Zusätzlich ist der Zubringerdienst zu den Liegenschaften Nr. 786, 289, PER Nach Vorliegen der G iqung durch den carg. Regi at treten obige Vorschriften in braun Neubauten: 3-geschossig, max. Geböudehöhe 11.00 m Gestaltungsplon entspricht dem Bauzonenplan. 2%, 480, 285 und 292 sowie zum Bahnhofgebäude gestattet. a Kraft. hellbraun Neubauten: 1 - 2-geschossig, max. Gebäudehöhe 7.50 m c) Private Ein- bzw. Ausfahrten ab den Kantonsstrassen zu den bestehenden Liegenschaften Die Anderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes. gelb-braun Neubauten: 1-geschossig, max. Gebüudehöhe 4.00 m Art. 4 Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bauordnung und der satin: Din m dunkelgrün private Grünflächen Stellung zur Bauzonenplan, insbesondere die Vorschriften für die Kemzone. ERBE Art. 9 @) Für die Parkierungsbedürfnisse des Dienstleistungscenters sind unterirdische Park a . rr. ür die isse neuen ers si i - Orientierungsinhalt Parkie lätz . Di Iplä ist grundsätzlichnach der VSS-N ER rechtskräftige Baulinien. mit: Genehmigungsdatum Ar. 5 Es git grundsätzlich die im Art. 49 der kommunalen Bauordnung vorgesehene Mischnutzung. er er gi “ en ö äfige OORER . Kain Mit A PR haften C und D sind bei den übrigen Bauten in den Erdgesch SN 641 400 “Parkieren, Grenzbedarf, reduzierter Bedarf, Angebot festzulegen. Dabei wuuusnunen Her bestehende Werkleitungslinien Läden, sowie Räumlichkeiten für Dienstleistungs- und Gewerbebeiriebe vorzusehen. Ab dem findet bei den Wohnflächen keine Reduktion statt. Bei den übrigen Nutzflächen ist: die Mitwirkungsbericht vom: 419. Dezember 1994 dunkelgrau bestehende Strassen / Wege 3. Vollgeschoss ist in der Regel Wohnnutzung vorzusehen. Anzahl der Parkplätze für Personal und Besucher um einen Drittelgegenüber der Nom zu . Zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS verkleinern. Vorprüfungsbericht vom: 22. Mai 1995 orange Sammelstrassen SS Art. 6 Von den vorgesehenen gestrichelten Baulinien darf im Rahmen der Bauprojekte max. 1,50 m Vor der Post sind nur Kurzzeitparkplätze für PTT- und Kioskbenützer zugelassen. Diese i vom: 9. Juni 1995 bis 8. Juli 1995 ; . Oeffentliche Auflage dunkelgelb Erschliessungsstrassen ES 1 Baulinien abgewichen werden. Parkplätze können in der 6 milberücksichtigt werden. 2 gall, I ‚hellgelb Erschliessungsstrassen ES 2 , : ar . ’ aan sim b) Die unmittelbar östlich des Bahnhofs gelegenen Parkplätze sind als Kurzzeitparkplätze inde violett 'ege usswege j f R f R f . Der Gemeinde w d Nr Art. 7 4) Den innerhalb des Perimeters liegenden erhaltenswerten Einzelobjekten ist besondere gear. Baia ar aa En PrR-Plötze nochBechrf von der a ai » POtERKeR, Gestaltung Beachtung zu schenken. Für deren bauliche Veränderungen und Erweiterungen gilt Art. 56 a0 NnDEi ge Fe ee EN Baufeld für spätere Hoch- und Tiefbauten mit Sondemutzungsplanpflicht are Gemeinde erstellt. Genehmigung: Genehmigung durch den Regiepängsrat RER Grünstreifen, bepflanzte Flächen, öffentlich c) Private oberirdische Parkplätze entlang der Kantonsstrassen sind nur erlaubt, sofem sie von Aarau,den 3. April 1926 [6) oXs) bestehende / neu zu pflanzende Laubbäume den kant. Amtsstellen bewilligt worden sind. w2a Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung Der 7 angpor ee Baugebietsgrenze | V7777777 7 verbleibende Bauten ELELEEEE] verbleibende, erhaltenswerte Bauten gem. Art. 56 BO
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung: 3. April 1996
Bl/ps
Art. Nr.
703
Gemeinde Laufenburg; Gestaltungsplan "Bahnhofareal - Bahnhofgärten" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 25. März 1996 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Gestaltungsplan "Bahnhofareal - Bahnhofgärten" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Laufenburg vom 29. Januar 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 25. März 1996 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat 5080 Laufenburg - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber: i.V.
1 2.
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