Gestaltungsplan Brühlstrasse
Sondernutzungsplan · Klingnau
Dokument
- Nummer
- 2005-001911
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Klingnau
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 21.12.2005
- In Kraft seit
- 21.12.2005
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
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Text
SNP-4309-2005-E.pdf
GEMEINDE KL I NGNAU
Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raurnentwicklung
0
KANTON AARGAU
SONDERNUTZUNGSPLANUNG
GESTALTUNGSPLAN BRÜHLSTRASSE PARZ. 1323, 1324, 1325, 1798 GEMÄSS 9 21 BAUG
SONDERNUTZUNGSVORSCHR 1 FTEN
MITWIRKUNGSBERICHT VOM: 09.05.2005 VORPRÜFUNGSBERICHT VOM: 01.02.2005
BIS: 16.03.2005
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM: 15.02.2005 BESCHLOSSEN DURCH DEN GEMEINDERAT AM: 09.05.2005 DER GEMEINDEAMMANN
DER GEMEINDESCHREIBER
14/4444C-C1114‚' DR. DANIEL ZIMMERMANN GENEHMIGUNG:
WILLY NÖTHIGER
Genehrngung durc -i den Regierungsrat mit Änderungen / Auilagz-m Aarau,den
2A. Der.aCimmlizeJ 2.00$7
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ROLF GRAF & PARTNER ARCHITEKTEN SIA AG SCHARTENSTRASSE 41
5400 BADEN
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20. DEZEMBER 2004
STADT
KLINGNAU
GESTALTUNGSPLAN BRÜHL SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 1 Geltungsbereich des
Gestaltungsplanes
Die Vorschriften gelten für die Parzellen Nrn. 1323, 1324, 1325 und 1798. Der Perimeter ist im Situationsplan M 1:500 gekennzeichnet.
Art. 2 Zweck
Die Situierung der Gebäude ist aus dem städtebaulichen Kontex hervorgegangen und nimmt Rücksicht auf den Ort. Die notwendige Anzahl Parkplätze befindet sich in einer unterirdischen Einstellhalle, die teilweise unter den Wohngebäuden liegt. Um nicht in das Grundwasser bauen zu müssen, wird das Erdgeschoss um das notwendige Mass angehoben. Der Baufeldmantel garantiert das Erscheinungsbild einer 3-geschossigen Überbauung.
Art. 3 Bestandteil des Gestaltungsplanes
i
Der Gestaltungsplan besteht aus: - Gestaltungsplan Situation und Schnitte M 1:500 - Sondernutzungsvorschriften 2
Der Planungsbericht mit Referenzprojekt der Rolf Graf & Partner Architekten SIA AG vom 18.08.2004 dient zur Erläuterung und enthält keine rechtssetzende Bestimmung.
Art. 4 Verhältnis zur Bauordnung
Soweit durch diese Sondernutzungsvorschriften keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten die Bestimmungen der Bauordnung der Gemeinde Klingnau vom 26.04.1988 mit Nachträgen.
Art. 5 Lage und Volumen
von Hauptwohnbauten und Einstellhalle
e der Hauptwohnbauten und der Einstellh estaltungsplan verbin .-sem si auungsfelder der Wohnbauten blau, d ngs e nterirdische Einstellhalle al nung grün dargestellt. 2
Das maximale Gebäudevolumen der Hauptwohnbauten inklusive Balkone, Treppen, Erker, Dachvorsprünge, etc, über und unter dem gewachsenen Terrain wird mit dem Baufeld-Mantel im Gestaltungsplan verbindlich festgelegt. Attikageschosse sind über dem Baufeld-Mantel zulässig. Es gilt § 16a ABauV. d.'e der #44/phiehrlikude 6.4fzu, Gra/ telau#4,074474; kekdirkeiehen ,z?e64,azierfreler b'egpilh4/e 4e Z/e4frebixtetz (74/.1 olor74.4e t,v4e7/1<dryte72/4/1 d9;14
Sondernutzungsvorschriften Gestaltungsplan Brühl
Seite 2
Art. 6 Referenzprojekt
i
• • • • •
Das Referenzprojekt gilt als Richtplanung und macht Aussagen über die Gestaltungsabsichten die Anzahl der Wohnungen und deren ungefähre Grösse die Anzahl der Autoabstellplätze die Idee der Umgebungsgestaltung die Gebäudeabstände.
2Die definitive Festlegung wird in der Baueingabe geregelt.
§ Gewachsenes Terrain Gebäudehöhe
i
Das gewachsene Terrain ist eben und liegt auf einer Höhe von 318.20 m.ü.M. 2
Die maximale Gebäudehöhe von 10.00 m über dem gewachsenen Terrain ergibt eine Höhenbegrenzung des Baufeldmantels von 328.20 m.ü.M. 3
Das Untergeschoss darf als Vollgeschoss innerhalb der BaufeldMantellinie bis zu 1,20 m über das gewachsene Terrain hinausragen. 4Die maximale Tiefe der Gebäude unter dem gewachsenen Terrain ist
bei einer Höhe von 316.30 m.ü.M. begrenzt (UK Bodenplatte).
Art. 8 Klein- und Nebenbauten
Klein- und Nebenbauten, ausgenommen Garagen, sind im ganzen Planungsperimeter möglich. Es gilt § 18 ABauV.
Art. 9 Erschliessung Fahrverkehr
Der Gestaltungsplan legt die Zufahrt zu der unterirdischen Einstellhalle sowie zu den nördlichen oberirdischen Parkplätzen über die öffentliche Wegparzelle Nr. 1320 fest.
Art. 10 Parkierung
Die Lage der oberirdischen Parkplätze wird mit dem Gestaltungsplan als Richtplanung festgelegt.
Art. 11 Abfallentsorgung
Für die Abfallentsorgung müssen für die ganze Überbauung genügend Containerstandplätze an der Brühlstrasse realisiert werden. Mögliche Standorte sind im Gestaltungsplan eingetragen.
Art. 12 Umgebung
Mit der Baueingabe ist ein verbindlicher Umgebungsplan einzureichen. Dieser hat die Gegebenheit der höher liegenden Erdgeschosse zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Übergang zu den angrenzenden Grundstücken zu widmen.
Sondernutzungsvorschriften Gestaltungsplan Brühl
Seite 3
Art. 13 Inkrafttreten
Genehmigung
1Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
Die Anderung oder Aufhebung des Gestaltungsplanes bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass.
Beschlossen vom Gemeinderat Klingnau am 9. Mai 2005 GEMEINDERAT KLINGNAU Dr. Daniel Zimmermann, Gemeindeammann:
Willy Nöthiger, Gemeindeschreiber:
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates Sitzung:
21. Dezember 2005
Art. Nr. 2005-001911
Gemeinde Klingnau; Gestaltungsplan "Brühlstrasse; Parzellen 1323, 1324, 1325, 1798"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
9. Mai 2005 1. Februar 2005 15. Februar – 16. März 2005 9. Mai 2005 20. Mai 2005 12. Juni 2005
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird § 5 Abs. 1 der Sondernutzungsvorschriften aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: "Im Gestaltungsplan sind die für die Lage der Hauptwohnbauten verbindlichen Bebauungsfelder blau, das Bebauungsfeld für die unterirdische Einstellhalle als Richtplanung grün dargestellt." Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 5. März 1991. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Mit dem Gestaltungsplan "Brühlstrasse" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung und Überbauung einer ca. 0.6 ha grossen Wohnzone W3 an der Gemeindegrenze zu Döttingen geschaffen. Im Situationsplan werden drei Baufelder für zonenkonforme Hochbauten (Mehrfamilienhäuser) sowie die maximale Höhenbegrenzung verbindlich festgelegt. Die Einstellhalle und deren Zufahrt sowie weitere Parkierungsflächen und der Containerstandort sind als Orientierungsinhalt dargestellt. Versand: 23. Dezember 2005
-2-
Das Gebiet ist über die Brühl- und die Binnenkanalstrasse für den motorisierten Individualverkehr ans übergeordnete Strassennetz erschlossen. Für den Langsamverkehr wird entlang des Binnenkanals zusätzlich eine Verbindung in Richtung Zentrum mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr geschaffen. In den Sondernutzungsvorschriften wird im Speziellen die maximale Ausdehnung des Bauvolumens festgelegt, die maximale Tiefe wird auf 316.30 m.ü.M. begrenzt. Diese Kotenfestlegung erfolgt zum Schutz des Grundwasserspiegels, der mittlere Grundwasserspiegel liegt in diesem Gebiet nur ca. 2 m unter dem gewachsenen Terrain. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel:
Gestaltungsplan Sondernutzungsvorschriften
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz [BauG]). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Im Gestaltungsplan Brühlstrasse wird in Ergänzung der Regelbauweise die Ausrichtung der Bauten (Baufelder) festgelegt. Diese orientieren sich an der bereits überbauten Umgebung. Die Erdgeschosskote wird aufgrund des Grundwasserspiegels definiert. Mit dieser Regelung muss das Untergeschoss gemäss § 15 Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) nicht als Vollgeschoss angerechnet werden. Dies entspricht einer generell geltenden, vergleichsweisen Regelung in der Bau- und Nutzungsordnung der Nachbargemeinde Döttingen. Die hier gewählte Lösung liegt im Ermessen der Gemeinde. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Brühlstrasse; Parzellen 1323, 1324, 1325, 1798" der Gemeinde Klingnau vom 9. Mai 2005 wird, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrats, genehmigt.
-3-
2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig anzufordernden Änderungen aus dem Rechtsschutzverfahren. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Schulhaus Probstei, 5313 Klingnau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Rechtsabteilung BVU Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Departement Finanzen und Ressourcen Abteilung Landwirtschaft DFR Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: