Erschliessungsplan Mösli

Sondernutzungsplan · Oberhof

Dokument

Nummer
2000-000515
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Oberhof
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
15.03.2000
In Kraft seit
15.03.2000

Karte

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Text

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Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

TREE RR rot Baulinien ee rot Baulinien für Kleinbauten (gem. $ 18, ABauV) rot Strassenlinien (Enteignungsrecht. 8 132 BauG)

Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

— un violett Schmutzwasserleitung ® 250

un en orange Sauberwasserleitung # 250 blau Wasserleitung NW 125

mn grün Elektro-, TV-Leitung

violett Bereich für Fussweg, Breite .....m. Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

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een hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

rer braun Ein- und Ausfahrtbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen.

2. Orientierungsinhalt

u blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungdatum Sem blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum and Ben rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind bestehende Strassen / Wege karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Verbindungsstrassen VS gelb Sammelstrassen SS Der] hellgelb Erschliessungsstrassen ES Bert] hellviolett Gehwege / Fusswege a Iila Radwege / Radstreifen Bee hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler a) hellgrün Grünstreifen bepflanzte Flächen an re schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemass Zonenplan Ze Hlauı Gewässer ..... neeesse schwarz Perimeter des Erschliessungsplanes nr. grün Gebiet mit Erschliessungsplanpflicht Gemeinde Oberhof i Kanton Aargau

Erschliessungsplan

gemäss 8 17 BauG

Situationsplan 1 : 500

Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:

- Längenprofil - Technischer Bericht

Gepr Grösse Plan Nr

Se | 695/1 A

Verfasser

FISCHER & SCHILD AG Ingenieurbüro für Hoch-& Tiefbau Dotzmattstrasse 10

5070 Frick

Ersetzt Plan Ueberholt durch Plan vom Nr vom Nr

Mitwirkungsbericht vom: Oktober 1999 Vorprüfungsbericht vom: 22.September 1999 Oeffentliche Auflage vom: 29.Oktober 1999 bis: 29.November 1999

Beschlossen vom Gemeinderat am: 20.Dezember 1999

Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: ‘

Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den AS. Maı2 2000

DerS reiber:

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Höhen angeschlossen an

PP 55 mit H=466.842m.ü.M.

u — m | . 2725 ss F & IS IS / [8 N ‚9 F nm / ; % l / "© 78 /

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GEPLANTE 4" —— WASSERLEITUNG

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

15. März 2000

Art. Nr. 2000-000515

Gemeinde Oberhof; Erschliessungsplan "Mösli"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist 2.

20. Dezember 1999 22. September 1999 29. Oktober–29. November 1999 20. Dezember 1999 3. Januar 2000 31. Januar 2000

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Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 13. Januar 1998. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1 Vorlage Im Bauzonenplan der Gemeinde Oberhof ist für das Gebiet „Mösli“ die Erschliessungsplanpflicht festgelegt. Das rund 1 ha messende Areal befindet sich in der Dorfzone D und in der Wohnzone W2. Im Zusammenhang mit der Erschliessung muss auch eine Baulandumlegung durchgeführt werden. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: 

Erschliessungsplan 1:500 mit: - Strassenlinien - Schmutzwasserleitung - Sauberwasserleitung - Wasserleitung - Elektro-, TV-Leitung - Sichtzonen

Versand:

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Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die gewählte Erschliessungslösung im Schleifensystem ist sachgerecht. Die Strassenbreite von 4.00 m reicht aus für den Begegnungsfall PW/PW, sofern die Seitenfreiheit ausserhalb der Fahrbahn sichergestellt ist. Bei einer künftigen gewerblichen Nutzung in der Dorfzone könnte sich ein zusätzlicher Ausbau der Erschliessungsstrasse aufdrängen. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.

Beschluss 1. Der Erschliessungsplan „Mösli“ der Gemeinde Oberhof vom 20. Dezember 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdefrist muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug – Gemeinderat, 5062 Oberhof – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei

Staatsschreiber: