Erschliessungsplan Breite

Sondernutzungsplan · Niederlenz

Dokument

Nummer
1977-000467
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Niederlenz
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
08.03.1977
In Kraft seit
08.03.1977

Karte

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Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig an-

gelegten Linien und Flächen.

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

Sichtzone:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Legende: Hochleistungsstrasse (HLS) Hauptverkehrsstrasse (HVS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

8. März 1977

Gemeinde Niederlenz; Ueberbauungsplan "Breite"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 20. Dezember 1976. Für die Strassenbaukommission referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt Zustimmung. Es wird vom Rat_stillschweigend beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Breite" der Gemeinde Niederlenz wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident: 7Der StaatsSchreiber: / t/ (1/