Bauzonenplan

Nutzungsplan · Schwaderloch

Dokument

Nummer
1991-002743
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Schwaderloch
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
22.10.1991
In Kraft seit
22.10.1991

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Schwaderloch mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

NUPLA-4176-1991-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

22. Oktober 1991

Si/ek

(5733) Schwaderloch; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; modifizierte Genehmigung; Aenderung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland

Der Regierungsrat behandelt die Vorlage vom 27. Mai 1991. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Zur Detailberatung wird das Wort nicht verlangt. In der Abstimmung wird vom Rat mit grosser Mehrheit beschlossen:

Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Schwaderloch im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt. 1.1

Der Bauzonenplan vom 15. Juni 1989, bereinigt durch den Einspracheentscheid des Regierungsrates. 1.2 Kulturlandplan vom 15. Juni 1989, bereinigt durch den Einspracheentscheid des Regierungsrates. 1.3

Die Bau- und Nutzungsordnung vom 15. Juni 1989, bereinigt durch den Einspracheentscheid des Regierungsrates mit folgender Aenderung: a)

Ganzen Text zeigen

§ 71 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung ist ersatzlos zu streichen. Der Gemeinderat Schwaderloch wird eingeladen, von den im vorliegenden Kommissionsbericht unter Abschnitt 4. Bau- und Nutzungsordnung zu § 38 dargelegten Erwägungen Kenntnis zu nehmen.

2 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist gemäss dem Bauzonenplan zu ändern.

Protokollauszug an - Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: