Erschliessungsplan Vogelmatt

Sondernutzungsplan · Leibstadt

Dokument

Nummer
1983-000515
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Leibstadt
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
08.03.1983
In Kraft seit
08.03.1983

Karte

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Koblenz

nach

"KANTON AARGAU GEMEINDE LEIBSTADT

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN VOGELMATT

BAULINIENPLAN: 1:500

Incher:

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Gez. Geprüft Murmann Scheidegger

Verfasser ; Entw.

: Gesch. Nr: ! SCHEIDEGGER + DÜRST Scheidegger ' 20.2.8 it 60/84 I 44

5400 BADEN % Öffentliche Planauflage vom 1.5.81 bis 10.6.81

SBÜRO

Beschlossen ‘von der . Einwohnergemeindeversammlung am _2668 Der - Gemeindeammann : Der Gemeindeschreiber :

Genehmigung durch den Aarau, den -. Yorz #953 . RRB-Nr. 575 vom {#.2.4763

im Auftrags des Grorsen Rau. Be

- 2 sschreider:

Ernst Salm

Ger ehmigungsvermerk:

Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Zeichen Farben Text |

I. Das : Genehmigungsverfahren il Das : Genehmigungsverfahren bezieht sich: auf ‘die. nachstehend aufgeführten i

Linien und .Flächen. Ö 2#8

0486

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien.

Aufzuhebende. Baulinten (rot durchgestrichen).

blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen). — rot Zu .genehmigende Baulinien ie Ton Zu genehmigende Weg und Sockellinien. —— | (of Projektierte Baulinien, die noch richt genehmigt werden sollen. a an u fo Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. ae Sn schwarz Sichtlinien als Begrenzung der . Sichtzone. Hellblau Sichtzone :

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen be - stehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss 0.60m bis 300m über der Fahrbahn frei bieiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass :sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 300m auf - geschnitten wird, zugelassen werden.

_——.- gün Austritts und Ausfahrverbot : Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus, sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser. Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der \Weglinie grün. gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

un braun - Ausfahrverbot : Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekenn - zeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. ;

rasse

Neue Weltst

2. Zur Orientierung

dunkelgrau bestehende Wege

ee orange Sammelstrasse

BE >| gelb Erschliessungsstrasse E00 violett Gehweg

BEER lila Radweg

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Se feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur, Parkpiütze

0 grün Bepflanzte Flächen

zum 0 men on Bauzonengrenze mit 'Zonenbezeichnung

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

8. März 1983

Si/ls

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 22. Februar 1983 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (unter Vorbehalt von § 84 Abs. 2, 2. Satz der Kantonsverfassung): - Lengnau; Ueberbauungsplan "Unterwise" (Botschaft Nr. 3165 vom 3. Januar 1983) - Eiken; Ueberbauungsplan "Im Feld" (Botschaft Nr. 3167 vom 10. Januar 1983) - Killwangen; Ueberbauungsplan "Oberdorf", Teilstück Sennenbergstrasse-Rüfenenstrasse (Botschaft Nr. 3168 vom 10. Januar 1983) - Schöftland; Revidierter Ueberbauungsplan "Picardie-Dreistein" (Botschaft Nr. 3174 vom 17. Januar 1983) - Leibstadt; Ueberbauungsplan "Vogelmatt" mit Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 3180 vom 24. Januar 1983) - Rohr; Zonenplanänderung "Salamatten-Siebenmätteli" (Botschaft Nr. 3182 vom 24. Januar 1983) - Aarau; Gestaltungsplan "Mittlere Telli" mit Spezialbauvorschriften (Botschaft Nr. 3185 vom 31. Januar 1983) - Mühlau; Bauvorschriften für die Weiler "Schoren und Krähenbühl" (Botschaft Nr. 3186 vom 31. Januar 1983) - Untersiggenthal; Spezialbauvorschriften, Zonenplan- und Ueberbauungsplanänderungen für die Ortsteile Unter- und Obersiggingen; Zonenplanänderungen (W3A) und Aenderungen der Bauordnung bei Gesamtüberbauungen (Botschaft Nr. 3187 vom 31. Januar 1983) - Böttstein; Ueberbauungsplan "Burlen" (Botschaft Nr. 3188 vom 7. Februar 1983) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

- 2 Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: