Erschliessungsplan Ausserdorf Nord

Sondernutzungsplan · Leibstadt · Aufgehoben am 04.11.2009

Dokument

Nummer
1990-00619
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Leibstadt
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
05.03.1990
In Kraft seit
05.03.1990
Aufgehoben
04.11.2009

Karte

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KANTON AARGAU GEMEINDE LEIBS

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN " AUSSERDORF NORD"

10500111 * (516 69 zu)

Turnhalle

BAULINIENPLAN 1: 500

Verfasser

Knecht + Schärer + Leu Lierenstrasse 2

Ganzen Text zeigen

5417 Untersiggenthal

Offentliche Planauflage

Beschlossen von der

Grossen Rates

Erläuterungen zum kommunalen Uberbauungsplan

Zeichen Farben Text

oe

I. Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren bezieht sıch auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen

biou vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. blau Aufzuhebende Baulinıen {rot durchgestrichen) blau Aufzuhebende Weglinien {rot durchgestrichen) — 10 Zu genenmigende Baulinıen see ER Zu genehmigende Weg und Sockellinien vor» & — — | TO? Projektierte Baulinen, die noch nıcht genehmigt werden sollen ee ae ee Projektierte Weglinien, die noch nıcht genehmigt werden sollen ee RAR Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone Er ee Sichtzone

Die hellblau angelegten Flachen sınd standıg als Sichtzenen freizunciten. Es durfer darauf keine sichtbenindernden Pfianzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen be - stehen Das Sichtfeid der Fahrer muss O60m bıs 300m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstammige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sıchtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 300m aufgeschnitten wırd, zugeiassen werden

Uberbauungsvorschriften zur Einhaltung der Bestimmungen der Larmschutz - verordnung ( LSV) In dem im Überbauungspian mit einem Punktraster bezeichneten Teil entlang

Pw, ESII =40 m (W2) der Kantonsstrasse K 130, muss sich der Bauherr vor Beginn der Projektierung Pw, ESII = 15 m (W62) der Bauten über die konkrete Lärmsituation ins Bild setzen Die Zu» W2 ist der Empfindlichkeitsstufe (ES) T,die Zore W6?2 der ES MT nach LSV Fahrbahnrond zugeordnet. Für Bauten sird in 1. Pricrität gestalterische {gemeint Grundrissge -

staltung sowie Umgebungsgestaltung)und in 2. Prierität bauliche (Schallschutz - konstruktien) Marzualmen zu treffen, damit die Planungswerte eingehalten werden können. Bei den mit einem Punktraster bezeichneten Flachen ıst mit dem ] Baugesuch der Nachweis für die Einhaltung der zulässigen Planungswerte (PW)

zu erbringen Fusswegverbindung ım Zusammenhang mit Überbauung realisieren

2. Zur Orientierung

dunkelgrau bestehende Wege

BEN orange Sammeistrasse EEE gelb Erschi

HESSUNGSStFOSSE

Be violett Gehweg

RED ing Radweg

in hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

BIRER feldgrau Refugıen, Bushaltestelle, Verzögerungs - und Beschieunigungsspur, Parkpiatze

BESTE grün. Bepfianzte Fiachen

m. Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung