Erschliessungsplan Zürcherstrasse

Sondernutzungsplan · Lengnau (AG)

Dokument

Nummer
1978-002034
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Lengnau (AG)
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
31.10.1978
In Kraft seit
31.10.1978

Karte

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Text

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BAULINIENPLAN

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Verfasser Grösse Plan Nr. ; W. WEBER, DIPL ING. 1507 INGENIEURBURO Ersetzt Planvom _______ __ |Ueberholt durch Plan vom ______—_ ’ 1009

22. 4. 1978 nis 22.5.1978

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Oetfentliche Planauflage vom

Ganzen Text zeigen

16.6.1978

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am

26. ‚hatt. 1978

5426 Lengnau u

ERRB-Nr. 203% Im Auftrags das. Gro®sen Rates ber Jlaaisschreiger: Vertretung

— Er

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

Zeichen Farbe Text

I. Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten

Linien und Flächen

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichthehindernden Pflanzen. Einfriedigungen oder andere Aniafeld der Fahrer muss von 0.60.m bis 3.00 m üler Fahrtammıza Bäume können unter der Bedin wirken und das As!werk jederzeit auf minj, zugelassen werden

a a 7 blau Vom Grossen Ra: oder Regierungsrat genehmigte Baulinien

sn 2 2m oblag Aufzuhebende Baulınıen (ret durchgestrichen). .

er u re Wunlar Aufzuhebende Weglinien frot durchgestrichen)

en Zu genehmigende Baulin'en

Be pt Zu genehmigende Weg- und Sockellinien u

en): Projektierte Baulinien. die noch nıcht genehmigt werden soi'en altes Schulhaus

ee ot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen a 2 | j

a DE Schwäne Sichtlinıen als Begrenzung der Sichtzonen | 118 | (ERS: . hellblau : Sichtzone. 601

gen besiehen. Das Sic bahn frei bleiben. Ver

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gung. dass sie nicht s destens 3.00 m aufgeschnit

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msn rgeun Austritts- und Ausfahrverbot Direkte Zugänge zur Sirasse von Raugrundstücken aus sınd sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Usberbauungspian festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen . Strecken sind !ängs der Wegiinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-

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erhalten.

m—— u. braun Ausfahrverbot. Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur beı den im Ueberbauungsplan festge/egten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hın aufrechterhalten

2. Zur Orientierung

ee! dunkeigrau bestehende Wege | orange Sammelstrassen & 1 geib Erschliessungsstrassen Sen violett Gehweg ha ads le heligrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler = feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze h 908 541 ER | Ö | grün Bepflanzte Flächen ; | 413.17 © 540 Er Bauzonengrenze l

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

31. Oktober 1978

Sa/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 1978 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Zofingen; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Rebbergstrasse"/Aufhebung der Verbindungsstrasse Rebbergstrasse - Rosengartenstrasse Wittnau; Teilgenehmigung der Gemeindebauordnung Bellikon; Ueberbauungsplan "Hasenbergstrasse" Kallern; Ueberbauungsplan "Hinterbühl" Mettau; Ueberbauungsplan "Räbächerli" Rheinfelden; Ueberbauungsplan "Kapuzinerberg Süd-Ost" Widen; Aenderung Zonenplan und Zonenordnung "Schachenfeld" Lengnau; Ueberbauungsplan "Zürcherstrasse" Remetschwil; Ueberbauungsplan "Hägeler" Benzenschwil; Aenderung der Bauordnung Birrhard; Ueberbauungsplan "Bifang" und Spezialbauvorschriften "Bifang". Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber i.V.: