Erschliessungsplan Zürcherstrasse
Sondernutzungsplan · Lengnau (AG)
Dokument
- Nummer
- 1978-002034
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Lengnau (AG)
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 31.10.1978
- In Kraft seit
- 31.10.1978
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Lengnau (AG) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
SNP-4312-1978-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4312-1978-E.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
BAULINIENPLAN
a ® e
Fe Er 45 4 a H x a Schweiz. Israel, re et | Altersosyl - .
? |
Verfasser Grösse Plan Nr. ; W. WEBER, DIPL ING. 1507 INGENIEURBURO Ersetzt Planvom _______ __ |Ueberholt durch Plan vom ______—_ ’ 1009
22. 4. 1978 nis 22.5.1978
—
Oetfentliche Planauflage vom
Ganzen Text zeigen
16.6.1978
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am
26. ‚hatt. 1978
5426 Lengnau u
ERRB-Nr. 203% Im Auftrags das. Gro®sen Rates ber Jlaaisschreiger: Vertretung
— Er
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
Zeichen Farbe Text
I. Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten
Linien und Flächen
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichthehindernden Pflanzen. Einfriedigungen oder andere Aniafeld der Fahrer muss von 0.60.m bis 3.00 m üler Fahrtammıza Bäume können unter der Bedin wirken und das As!werk jederzeit auf minj, zugelassen werden
a a 7 blau Vom Grossen Ra: oder Regierungsrat genehmigte Baulinien
sn 2 2m oblag Aufzuhebende Baulınıen (ret durchgestrichen). .
er u re Wunlar Aufzuhebende Weglinien frot durchgestrichen)
en Zu genehmigende Baulin'en
Be pt Zu genehmigende Weg- und Sockellinien u
en): Projektierte Baulinien. die noch nıcht genehmigt werden soi'en altes Schulhaus
ee ot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen a 2 | j
a DE Schwäne Sichtlinıen als Begrenzung der Sichtzonen | 118 | (ERS: . hellblau : Sichtzone. 601
gen besiehen. Das Sic bahn frei bleiben. Ver
zeite .hacks
gung. dass sie nicht s destens 3.00 m aufgeschnit
220
Es | he [| Ä
Er ee
=
msn rgeun Austritts- und Ausfahrverbot Direkte Zugänge zur Sirasse von Raugrundstücken aus sınd sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Usberbauungspian festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen . Strecken sind !ängs der Wegiinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-
! |
erhalten.
m—— u. braun Ausfahrverbot. Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur beı den im Ueberbauungsplan festge/egten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hın aufrechterhalten
2. Zur Orientierung
ee! dunkeigrau bestehende Wege | orange Sammelstrassen & 1 geib Erschliessungsstrassen Sen violett Gehweg ha ads le heligrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler = feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze h 908 541 ER | Ö | grün Bepflanzte Flächen ; | 413.17 © 540 Er Bauzonengrenze l
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
31. Oktober 1978
Sa/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 1978 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Zofingen; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Rebbergstrasse"/Aufhebung der Verbindungsstrasse Rebbergstrasse - Rosengartenstrasse Wittnau; Teilgenehmigung der Gemeindebauordnung Bellikon; Ueberbauungsplan "Hasenbergstrasse" Kallern; Ueberbauungsplan "Hinterbühl" Mettau; Ueberbauungsplan "Räbächerli" Rheinfelden; Ueberbauungsplan "Kapuzinerberg Süd-Ost" Widen; Aenderung Zonenplan und Zonenordnung "Schachenfeld" Lengnau; Ueberbauungsplan "Zürcherstrasse" Remetschwil; Ueberbauungsplan "Hägeler" Benzenschwil; Aenderung der Bauordnung Birrhard; Ueberbauungsplan "Bifang" und Spezialbauvorschriften "Bifang". Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber i.V.: