Erschliessungsplan Altwies - Buech
Sondernutzungsplan · Würenlos
Dokument
- Nummer
- 1981-000185
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Würenlos
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 20.01.1981
- In Kraft seit
- 20.01.1981
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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KANTON AARGAU ‚GEMEINDE WÜRENLOS
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
ALTWIES - BUECH
an ——
BAULINIENPLAN 1:1000
Plan Nr. 813/1
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Vertasser
Ganzen Text zeigen
Datum W. WEBER, DIPL.ING. | FEBRUAR 1978 INGENIEURBURO Ersetzt Plarvom ______-______ |Ueberhelt durch Plan vom Nr. Nr.
Oetfentliche Planauflage vom OB TS 2 bis 18.9.79
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Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 30.11.79
Der Gemeindeammann
Y 8116 Würenlos..30 Jan. 1980 7 FIESAN
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Der Gemeindeschreiber
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den LO. 27: AFEA RRB-Nr. 785” vom 28. 2a AI Pd
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Genehmigungsvermerk:
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— Vertretung Sn Ernst Salm
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Eriäuterungen zum kommunalen Ueberbauungspian
Zeichen Farbe Text
I. Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen.
Zee blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen) — rot Zu genehmigende Baulinien rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien —— —— mm rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden soilen Er re ne. Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen a N er sschwWärz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen re) ! hellblau Sichtzone.
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen, DassSichtfeld der Fahrer mu8®s von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit'auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
— + —--— grün Austritts- und Ausfahrverbot. = Direkte Zugänge zur Sirasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplian festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind !ängs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
ae braun Ausfahrverbot. $ Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgeiegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
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2. Zur Orientierung
dunkelgrau bestehende Wege
orange Sammelstrasse
gelb Erschliessungsstrasse violett Gehweg
lila Radweg
a hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
we feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Er grün Bepflanzte Flächen
— om om Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung
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Tanmwiesenweg N
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
20. Januar 1981
Sa/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 8. Januar 1981 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Würenlos; Ueberbauungsplan "Altwies-Buech" (Botschaft Nr. 2523 vom 1. September 1980) - Leuggern; Zonenplanänderung "Chilchmatte" und Ueberbauungsplan "Chilchmatte" (Botschaft Nr. 2622 vom 9. Dezember 1980) - Mellingen; Gestaltungsplan und Ueberbauungsplan "Grosse Kreuzzeig (Botschaft Nr. 2623 vom 9. Dezember 1980) - Remetschwil; Ueberbauungsplan "Haldemättli" (Botschaft Nr. 2625 vom 9. Dezember 1980) - Untersiggenthal; Aenderung Breitenstein im Ueberbauungsplan "Ennetturgi-Hölzli" (Botschaft Nr. 2626 vom 9. Dezember 1980) - Sisseln; Ueberbauungsplan "Grossmatt" (Botschaft Nr. 2638 vom 15. Dezember 1980) - Wettingen; Aenderung des Zonenplanes im Baugebiet Ost und Aenderung des Art. 25 der Bauordnung (Botschaft Nr. 2647 vom 22. Dezember 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: i.V.