Waldgrenzenplan Böbikon

Statische Waldgrenze · Zurzach

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Zurzach
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
01.09.2019
In Kraft seit
01.09.2019

Karte

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Text

WALDGRENZENPLAN KANTON AARGAU

Öffentliche Auflage vom 1. September 2019 bis 30. September 2019

Böbikon

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

Kartenherstellung: 29.07.2019

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Km

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Massstab: 1:5000

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Verfügungsinhalt Waldgrenze Waldareal (einzelne altrechtliche Nichtwaldflächen sind nicht dargestellt)

Orientierungsinhalt Waldgrenze, bereits rechtskräftig Gemeindegrenze Kantonsgrenze Öffentliche Auflage vom 1. September 2019 bis 30. September 2019 Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

Alain Morier, Abteilungsleiter

Quellen: Vermessungsamt des Kantons Aargau, Abteilung Wald des Kantons Aargau

Aarau, 1. September 2019