Erschliessungsplan Widen
Sondernutzungsplan · Oberrüti
Dokument
- Nummer
- 1993-000637
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Oberrüti
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 02.03.1993
- In Kraft seit
- 02.03.1993
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Oberrüti mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
SNP-4237-1993-E-3.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4237-1993-E-3.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
GEMEINDE OBERRÜTI KANTON AARGAU |
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN WIDEN SITUATION : t: 1000 STRASSEN- UND BAULINIENPLAN
Verfasser Datum Entw Gepr. Grösse Plan Nr.
ee - j mass gg 0... . | Ersetzt Pian | Überholt durcn Pion € Be | vom Nr. rn Nr
Öffentliche Planauflage‘ vom 10 77. BER len 9 ae
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammiung am DI. M. AEFA
Den Gemei ammann Der Gemeindeschreiber
Genehmigung därcn den Grossen Rat Aarau,den 2. Mär 1993
Ganzen Text zeigen
RRB-Nr. 637 vom 10.Meare 1993 Im Auftrage des Grossen Rates Der -Staatsschreiber:
Genehmigungsvermerk:
Legende zum kommunalen Überbauungsplan
1. Genehmigungsinhalt Es werden foigende farbig angelegten Elemente genehmigt:
rot Baulinien BES EESENEE GE S-BER EEE rot Zwangsbaulinien IE HOHER. VERNECDE: SIEEREHEERGEE rot Neubau - Baulinien rot Strassen-/Weglinıen blau Aufzuhebende Strassen-’Weglinien blau Aufzuhebende Baulinten rot Bereich für Fussweg, Breite. _m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt. BEA era schwarz Sıchtlinte als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und
Knotensichtweite A.
] hellblau Sichtzone: in den Sichtzonen muss eın sıchtfreier Raum zwischen der Höhe ö von 80 cm und 3 m gewährleistet sein
2. Orientierungsinhalt
GR_ Datum blau Genahmigte Baulınıen mit Genehmigungsdatum
GR__ Datum blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum
PL ER rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand eıner anderen Vorlage sınd ser braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu und Wegfahrten nur bei den ım Plan
bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Eın- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten
karmin Hochileistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Sammelistrassen SS
gelb Erschliessungsstrassen ES
dunkelviolett Fusswege mıt beschränkten Fahrverkehr
heilviolett Gehwege: Fusswege ia Radwege ’Radstreifen dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege nellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler Zur I grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen me in an > an schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
E2
NE
S,
800
FORTSETZUNG KÖM/ÜP INDUSTRIEGEBIET PLAN 05- 909
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
Me/ek
2. März 1993
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Boniswil und Oberrüti durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 25. Januar 1993 gestützt auf .5 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (die Vorlage (6188) Seon ist irrtümlich aufgeführt, da sie in der Kompetenz des Plenums liegt, währenddem die Vorlage (6259) Oberrüti, in der Traktandenliste als Geschäft des Plenums erscheinend, in eigener Kompetenz der Bau- und Planungskommission behandelt wurde): (6234)
Boniswil; Aenderungen der Bauordnung (Ausnützungsziffer)
(6259)
Oberrüti; kommunale Ueberbauungspläne "Widen", "Industriegebiet" und "Bahnhofstrasse", Aenderungen 1991
Ganzen Text zeigen
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei RS Präsident:
Staatsschreiber: