Erschliessungsplan Abtwilerstrasse

Sondernutzungsplan · Oberrüti

Dokument

Nummer
2006-001697
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Oberrüti
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
06.12.2006
In Kraft seit
06.12.2006

Karte

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Gemeinde Oberrüti

Erschliessungsplanung

Gemäss Paragraph 17 BauG

SITUATIONSPLAN 1:500

Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes:

Planungsbericht (ohne rechtliche Bindung)

Uebersichts-Skizze

Kanton Aargau

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"Abtwilerstrasse"

Kanton Aargau Departement

Bau, Verkehr und Umwel® Abteilung Raumentwicklung

Verfasser.

MSL Ingenieurbuero AG, Fischäcker 10

22. September 2005 22. Februar 2006

Ersetzt Plan vom:

Entwurf:

G. Bächli

Gezeichnet;

G. Bächli

Geprueft:

R. Gut

Überholt durch Plan vom:

Nr.

Format:

30/84 cm

Plan Nr.

05.1647.01

5630 Muri, Tel. Nr. 056/ 664 41 81 mit Nr.

Mitmirkungsbericht vom: 21. 12. 2005

Vorprüfungsbericht vom: 24. 42. 20»5 Oeffentliche Auflage vom: 06.03. 2co£ bis: Beschlossen vom Gemeinderat am: 6.05. 2006

Der Gemeindeammann: Der Gemeinde

Genehmigung:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 6. Dezembo, 2006

Der Staatsschreiber:

©. ©#.

2o0oG

chreiber:

Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

2. Orientierungsinhalt

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| Hemmnen ı menn

rot

braun

herlblau

grün orange

rot

grau

heilgelb

violett

weiss

violett

gelb

dunkelrot

Strassenlinien (Enteignungsrecht Paragraph 132 BauG)

Ein- und Ausfahrtsbeschränkung. Keine Zu- und Wegfahrt im Bereich der braun dargestellten Linie.

Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtwelte A

mögliche Grundstücksgrenzen nach Grenzbereinigung

mögliche neue Gebäude

vorgesehene Erschliessungsrichtung

bestehende Strassen und Wege

Anschluss der Feinerschliessungsstrasse

neue Gehwegflächen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemaess Zonenplan

Abgrenzung Perimster des Erschliessungsplanes

Gebäudeabbruch oder Teilabbruch

best. Entwässerungsleitungen

= | \ “ | 592

Dorfbach___ ___

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

06. Dezember 2006

Art. Nr. 2006-001697

Gemeinde Oberrüti; Erschliessungsplan "Abtwilerstrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

21. Dezember 2005 21. Dezember 2005 6. März – 7. April 2006 16. Mai 2006 19. Juni 2006 11. Juli 2006

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 15. September 1998. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Planungsgebiet liegt in der Dorfzone. Es umfasst eine Fläche von ca. 0.2 ha. Die Gemeinde sichert mittels vorliegendem Erschliessungsplan den Anschluss von zwei Parzellen an die K 345 durch die Festlegung von Strassenlinien und Sichtzonen. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Versand: 13. Dezember 2006

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Bei der K 345 handelt es sich um eine schwach befahrene Kantonsstrasse. Den vorgenommenen Festlegungen zur Erschliessung der Parzellen 460 und 461 im Bereich der Dorfzone kann daher zugestimmt werden. Nebst den Strassenlinien und den Sichtzonen wird eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung westlich des geplanten Anschlusses an die K 345 festgelegt. Diese Planinhalte sind mit den Vorgaben und Anliegen der berührten Vorgaben übergeordneter Pläne und Vorschriften vereinbar. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Abtwilerstrasse" der Gemeinde Oberrüti vom 16. Mai 2006 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

-3-

4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Dorfweg, 5647 Oberrüti  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: