Rümikon Kulturlandplan
Nutzungsplan · Zurzach
Dokument
- Nummer
- 1992-003141
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Zurzach
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 24.11.1992
- In Kraft seit
- 24.11.1992
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
24. November 1992
Me/ek
(6154) Gemeinde Rümikon; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bauund Nutzungsordnung; Bauzonenplanänderung "Unterdorf"; Genehmigung mit Ergänzung; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 14. September 1992. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Weiter wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen:
Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Rümikon im Sinne von Art. 26 RPG und .5 147 BauG genehmigt: 1.1 Der Bauzonenplan vom 15. Dezember 1989. 1.2 Der Kulturlandplan vom 15. Dezember 1989. 1.3 Die Bau- und Nutzungsordnung vom 15. Dezember 1989, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, mit folgender Ergänzung: a) § 67 Abs. 2 BNO wird nicht genehmigt. Die Gemeinde wird aufgefordert, zu prüfen, ob lärmvorbelastete Teile von Nutzungszonen gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV (Erhöhung der Empfindlichkeitsstufe) bestehen,und diese soweit nötig im ordentlichen Verfahren festzulegen. 2. Die Bauzonenplanänderung "Unterdorf" vom 18. Dezember 1991.
3. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist gemäss dem Bauzonenplan zu ändern.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei (RS) Präsident:
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Staatsschreiber: i V.