Erschliessungsplan Staffeln 2
Sondernutzungsplan · Bremgarten (AG)
Dokument
- Nummer
- 1993-006415
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Bremgarten (AG)
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 19.10.1993
- In Kraft seit
- 19.10.1993
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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WG 2
l.Etappe
W2/A
l.Etappe
W2/A
I.Etappe
C
cChileweg.
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00'00F°0 WA
W2/D
2.Etappe
2.Etappe
W2/D
I.Etappe
Sicherstellung öffentlicher Fussweg siehe Baubewilligung: Projekt 2M AG, Punkt WV/95
m 0) mn
KM _0.100.00
I. Etappe
2. Etappe
GEMEINDE HERMETSCHWIL
- STAFFELN
KANTON AARGAU Legende zum kommunalen Überbauungsplan
1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:
a ee rot Baulinien KOMMUNALER UEBERBAUUNGSPLAN ER. eu Zwangsbaulinien LE a rot Neubau - Baulinien | | PR 72: UNE In. ABER. rot Strassen-/Weglinien | | blau Aufzuhebende Strassen-/Weglinien
Aufzuhebende Baulinien
"STAFFELN 2"
rot Bereich für Fussweg, Breitel.50m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung ! festgelegt. schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und “ SITUATION 1:500 re ; ; BE hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe | rn, EB
von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.
/
DER BAULINIENPLAN "STAFFELN" , VON DER GEMEINDE- VERSAMMLUNG AM 27. JUNI 1975 UND VOM GROSSEN
RAT AM 28.SEPT. 1977 GENEHMIGT,WIRD TOTAL AUF- GEHOBEN UND DURCH DEN VORLIEGENDEN ÜBERBAU- UNGSPLAN "STAFFELN 2" ERSETZT.
KIZZE 1:25000 \ \
|KM 0.036,50
——
| { | | |
2. Orientierungsinhalt
GR __ Datum blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum
GR __Datum blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum
a rot ' Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. nn braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan
bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.
karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS
orange Sammelstrassen SS
Datum 15.791 Entw. Gez. Gepr. Grösse ‘Plan Nr. 592-1 S
28.9.89/3011.90 | E.F. Lü ER 105/168 Ersetzt Plan Veberholt durch Plan vom :28.9.1977 Nr. : vom : x Nr. :
Fgese Atierli Ingenieurbüro 5620 Bremgarten
gelb Erschliessungsstrassen ES
dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr
hellviolett Gehwege/Fusswege
Oeffentliche Planauflage vom: 1.%. IA bis: 3A R.IA Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlug am: A 2 210 34
a Der UA Der Gemeindeschreiber a Eee ., nut
Genehmigung durch den Grossen Rat Genehmigungsvermerk : Aarau, den Aa. Oktebeı AaaA3
lila Radwege/Radstreifen
x dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege
Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler
hellgrau
Grünstreifen, bepflanzte Flächen
grün
RN EEE schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
— m schwarz Abgrenzung Ueberbauungsplan "Staffeln 2"
III
Schräg- Raster Gebäude - Volumenschutz
Im Auftrage des Grossen Rates
Der Staatsschreiber: ia Vertretung
Gebäude - Substanzschutz
Punkt- Raster
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
19. Oktober 1993
Me/ek
(6415) Gemeinde Hermetschwil-Staffeln; kommunaler Ueberbauungsplan "Staffeln 2"; Genehmigung mit Ausnahmen und Auflagen sowie einem Auftrag; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 18. August 1993. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit 129 Stimmen, ohne Gegenstimme, beschlossen:
Der kommunale Ueberbauungsplan "Staffeln 2" der Gemeinde Hermetschwil-Staffeln vom 18. Oktober 1991 wird mit folgenden Ausnahmen und Auflagen genehmigt: a) Die in der Legende des Ueberbauungsplanes im Orientierungsinhalt dargestellten Gebäude mit Volumen- bzw. Substanzschutz sind in den Genehmigungsinhalt aufzunehmen und mit entsprechenden Bestimmungen zu belegen. b)
Die Gemeinde wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die resultierenden, rechtskräftigen Waldgrenzen im Ueberbauungsplan und im Bauzonenplan nachzutragen. 2.
Die Gemeinde Hermetschwil-Staffeln wird aufgefordert, die Aenderung gemäss Punkt 1.a im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren dem Grossen Rat zur Genehmigung vorzulegen.
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2 8, Okt. 1933
2
3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5626 Hermetschwil-Staffeln - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsidentin:
Staatsschreiber: i.V.