Erschliessungsplan Husmatt
Sondernutzungsplan · Bözberg
Dokument
- Nummer
- 1976-002015
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Bözberg
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 19.10.1976
- In Kraft seit
- 19.10.1976
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
SNP-4124-1976-E.pdf
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KANTON AARGAU GEMEINDE GALLENKIRCH
Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.
nu Kommunaler Überbauungsplan blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. m rot Zu genehmigende Baulinien. Aarg. Baudepartement blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen). ; Abteilung Tiefbau ee Fer rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. HUSM AT T Dieses Aktenstück gehört rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien. - rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen.
Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.
Be hellblau Sichtzone:
BAULINIENPLAN 1:
Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.
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Übersichtsskizze
:25000 Austritts- und Ausfahrverbot:
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
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GALLENKIRCH } Ausfahrverbot:
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung
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bauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
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U Ersetzt PlanNr. 5 Überholt durch Plan Nr. PlanNr. 2252/71
Öffentliche Planauflagevom 13, 0kt. bis 11. Nov, 1975
Legende:
Feen ] karmin Hochleistungsstrasse (HLS)
Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 28. Nov, 1975
Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber Dee] zinnober Hauptverkehrsstrasse (HVS)
ER 4 ge ae ; Fee] orange Sammelstrasse (SS) er BL RFErR— ee) gelb Erschliessungsstrasse (ES)
Pas] dunkelgrau Bestehende Wege Be el violett Gehweg VERREEE| lila Radweg
Genehmigungsvermerk:
\am Grossen Pat serah mit Be hellgrau „ Seitenfreiheit und Verkehrsteiler \ : ; : ig D Okt, 1976 Ber feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und \ ; - £ 56% : + RRB. Nr: LOAS es, Beschleunigungsspur, Parkplätze \ R : Im Auftrags des Cum Autes ee] grün . Bepflanzte Flächen x ” r Dur Dias 2 Aremzar: RER \ x \ no
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
19. 'Jktober 1976
uemeinde Gallenkirch; Ueberbauungsplan "Husmatt"; Genehmigung.
Mit Botschaft vom 9. i,ugust 1976 stellt der Regierungsrat den Antrag, es sei der Ueberbauungsplan "Husmatt" der Gemeinde Gallenkirch zu genehmigen. Die Strassenbaukommission empfiehlt, den Antrag des Regierungsrates zum Beschluss zu erheben. Es wird stillschweigend beschlosse
n:
Der Ueberbauungsplan "HusmatCder Gemeinde Gallenkirch wird genehmigt
Protokollauszug an den Regierungsrat Der Präsident:
Der Staatssbhreiber: //,