Erschliessungsplan Spiracher
Sondernutzungsplan · Bözberg
Dokument
- Nummer
- 2000-002251
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Bözberg
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 22.11.2000
- In Kraft seit
- 22.11.2000
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Gemeinde Oberbözberg Kanton Aargau
Erschliessungsplan Spiracher
gemäss $ 17 BauG
Situationsplan 1:500
Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: e Längenprofil
Übersichtsplan 1: 25'000
N
*
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Porta + Partner Plan Nr. G 110.01 5200 Brugg, 16.10.2000
Ingenieur- und Planungsbüro
Mitarbeiter: R. Gipser Grösse 60784 Dipl. Ing. HTL / Planer BSP
Offentliche Auflage vom 21.09.1998 - 20.10.1998 Vom Gemeinderat beschlossen am:
Der Vizeammann:
2, HAB
B.Müller
Genehmigung:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 22. Novembas 2000
Der Staatsschreiber:
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt rot Baulinie rot Zwangsbaulinie rot Strassenlinie (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) iole Bereich für Fussweg, Breite .... m. violett Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
blau / rot Baulinie aufgehoben
blau / rot Strassenlinie aufgehoben
nn Leitungslinie (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) rot Leitungsart: ee. Leitungsdimension ..........
727 Bo _j hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A a et b Ein- und Ausfahrtsbeschränkung
raun Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen
2. Orientierungsinhait
rot Baulinie, die Gegenstand einer anderen Vorlage ist grau bestehende Strassen / Wege
orange Sammelstrasse
geib Erschliessungsstrasse
hellvioleti Gehweg / Fussweg
ia Radweg / Radstreifen
hellgrau Bushaltestelle, Parkplatz, Verkehrsteiler hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen
schwarz Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
violett Kanalisation bestehend
kULLUDL
violett gestrichelt Kanalisation projektiert
blau Wasser bestehend
blau gestrichet Wasser projektiert
nel et
Perimeter des Erschliessungsplanes
E22
147
und vom Gemeinderat zu genehmigen.
De ud PET nd
Vor Erteilung einer Baubewilligung ist die interne Erschliessung der Parzelle 205 u. 206 aufzuzeigen
Fr> Pr Le) 77
276
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
22. November 2000
Art. Nr. 2000-002251
Gemeinde Oberbözberg; Erschliessungsplan "Spiracher"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
1. Mai 1996 25. August 1998 21. September – 20. Oktober 1998 22. August 2000 2. Oktober 2000 3. November 2000
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 21. März 2000. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Mit der Vorlage schafft die Gemeinde die rechtliche Voraussetzung für die Erschliessung des Gebiets "Spiracher". Das Areal liegt an einem leicht geneigten Südosthang am nördlichen Baugebietsrand von Oberbözberg. Es ist gemäss Zonenplan der Wohnzone W2 zugeordnet. Die Strasse Nr. 1 wird neu auf 4.50 m Breite ausgebaut. Bei der bestehenden Stichstrasse Nr. 3 werden lediglich die Kurvenradien angepasst. Die Stichstrasse Nr. 2 von 4.00 m Breite ist bereits vermarkt und soll mit einem Belag versehen werden. Die Einfahrt der Erschliessungsstrasse Nr. 1 in die Kantonsstrasse K 457 wird ausgebaut. Der Baulinienabstand wird im ganzen Planungsgebiet auf 4.00 m festgesetzt und entspricht den Vorgaben von § 111 BauG. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Pläne: Erschliessungsplan "Spiracher" Längenprofil 1 : 1000/100 Erwägungen
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4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das Erschliessungskonzept entspricht den Vorgaben des kommunalen Verkehrsrichtplans. Es ist zweckmässig und berücksichtigt das Gebot der haushälterischen Bodennutzung. Der Erschliessungsplan legt nur die periphere Erschliessung der Parzellen Nr. 205 und 206 fest. Die interne Erschliessung der beiden Parzellen ist gemäss Vermerk im Situationsplan vor Erteilung von Baubewilligungen aufzuzeigen und vom Gemeinderat zu genehmigen. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Spiracher" der Gemeinde Oberbözberg vom 22. August 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5.
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Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5225 Oberbözberg Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Verkehr BD Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) Staatskanzlei Staatsschreiber: