Erschliessungsplan Hofmatt - Usserdorf
Sondernutzungsplan · Mettauertal
Dokument
- Nummer
- 1987-004386
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Mettauertal
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 24.07.1987
- In Kraft seit
- 24.07.1987
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
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ERLÄUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN z 5 Sn A Ss! 3; . 33° \ D * x 5 bestehende Zufahrt Mar \g . : Dis ehr % Pa Ex wird Fussweg ee \ Gemeinde Hottwil Kanton Aargau Dos Genehmigungsverfahren beziet sich auf die folgenden farbig \
angelegten Baulinien, Strassenlinien und Sichtzonen
Baulinien und Strassenlinien
R=5m
S KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSLAN Ei
rot Zu genehmigende Baulinien > i rot Zu genehmigende Strassenlinien ur EEE ug HOF MATT ei USSER DO rt rot Aufzuhebende Weglinie / "86 = =-- rn Projektierte Strassenlinien,dienoch nicht genehmigt werden sollen N Sichtzonen ca e re \“ . a \ SITUATION 1:500 .— schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen hellblau Sichtzone
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen
freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m - 3.00m über Boden frei bleiben.
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Übersichtsplan 1: 10 000 S.N
A > > Schematische Darstellung des Kehrplatzes. Im Detail ist die Wendemöglichkeit in Zusammenhang mit der Überbauung (Garagevorplätze)nachzuweisen und zu erstellen
2. Zur Orientierung
Erschliessungsstrasse
gelb
grau bestehende Strassen und Wege
> beige Zufahrt zu landw. Nutzung @) @)E) Zonen gemäss Zonenpian
un ne, SCHWÜTZ .Zonengrenze
Fe zo
Oeffentliche Planauflage vom 7.10.85 bis 8.11.85
ee a a Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 29. November 1985
hellgrün unverbindlicher Vorschlag für neue Parzellengrenzen
Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin Dr —— Z.}
hellgrün Vorschlag für aufzuhebende Parzellengrenzen
—t—- hellgrün mögliche neue Parzellenfläche für künftige Überbaung
Schematische Angabe einer möglichen Überbauung
hellbroun * (Grundfläche 812m)
Genehmigungsvermerk: dunkelbraun bestehende Gebäude
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau,den 24.9:9» RRB-Nr. 4326 vom 2%. 2. 9,7 Im Auftrage des Grossen Rates j Der Staatsschreiber: is Vertretung
Verfasser: EEE Ent. : Wa Datum: 8.5.85 Hugo Wandeler Me. | | GeZ.: uo Revisionen: dipl. Architekt ETH/SIA Planer BSP || wire, 3.10.85
Grösse : 30-126
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
12. Mai 1987
Sa/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften betreffend Hottwil, Brunegg, Aristau, Schneisingen sowie Muri durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 15. April 1987 gestützt auf .5 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (unter Vorbehalt von § 40 Abs. 3 des Geschäftsreglementes): - Hottwil, kommunaler Ueberbauungsplan "Hofmatt-Usserdorf" (Botschaft Nr. 4386 vom 23. Februar 1987) - Brunegg, Aenderung von § 32, § 45 und Anhang 7 der Bauordnung (Botschaft Nr. 4390 vom 2. März 1987) - Aristau, Aenderung § 18 Bauordnung (Botschaft Nr. 4415 vom 9. März 1987) - Schneisingen, Zonenplan und Bauordnung (Anpassung) (Botschaft Nr. 4424 vom 16. März 1987) - Muri, kommunaler Ueberbauungsplan "Brühl" mit Spezialbauvorschriften (Botschaft Nr. 4462 vom 6. April 1987) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: