Erschliessungsplan Elber Änderungen 2001 und 2006
Sondernutzungsplan · Ammerswil
Dokument
- Nummer
- 2006-001548
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Ammerswil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 13.06.2001
- In Kraft seit
- 15.11.2006
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
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LEGENDE WERKLEITUNGEN BESTEHEND:
GEMEINDE AMMERSWIL KANTON AARGAU Legende zum Erschliessungsplan Kanton Aargau Departement 1. Genehmigungsinhalt Bee | LT
Erschliessungsplan Elber En a nd Lk u. 0
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Situationsplan 1 : 500
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: - Technischer Bericht (Orientierungsinhalt)
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einheimischen Hochstammbäumen
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©8000000008® Perimeter des Erschliessungsplanes
2. Orientierungsinhalt m IL £ 3 e X: es an blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum N Ki % GN = a a a a a a a blau rechtskräftige Baulinien für Nebenanlagen (wie Abstellplätze, Vorplätze) u "I: \ = A blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum f) _f£ GR _ Datum = e 4 & u, | 4 _ u en rot / blau Verlegung Wekleitungen Elektro / Wasserversorgung ng fg N Bm. Mitwirkungsbericht vom: 2. August 2006 Fr „ — grau bestehenden Strassen / Wege 5 fg - . . [4 Vorprüfungsbericht vom: 19. Mai 2006 N < (BER hellgelb Erschliessungsstrassen ES fi ) Q Oeffentliche Auflage vom: 16. Juni bis: 15. Juli 2006 fi \ Br hellviolett ‚Gehwege / Fusswege fd R Ä Beschlossen vom Gemeinderat am: 2. August 2006 Gr , . , ‚ Bez hellgrau Parkplätze, Verkehrsteiler, Vorplätze da Der Geimeindeammann: Der Gemeihdes£hreiber: fr} 7 = Bern hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen mit zu pflanzenden Aa R . . . u j einheimischen Hochstammbäumen fi Längsschnitt Einfahrt 1: 200 mit möglicher Bebauung Genehmig Genehmigung durch den Regierungsrat LT grau Mit ausschliesslicher Orientierung in Richtung K 376 sind nur lärmunempfindliche Aarau den P kur 2 A Nebenräume gestattet. Lärmempfindliche Räume müssen eine Neben- %* 8 ’ AS , Keen 2 lüftungsmöglichkeit ausserhalb des lärmbelasteten Bereiches aufweisen. = f B/A = r Staatsschreiber: IEREEEENEE E Der Staatsschreibeı een hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A Eee Flu . Beschreibung . W2 ; ii BE ry Ingenieurunternehmung AG Fr —— —— - = ——— mn EA m schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan #6 == leuzeichnung . PEEPEFPEFFELFELTELTELSELEESEFEERELEFFEFE Dipt. Ingeniewe, ETH/SIA a Te a a a — (A de, * A = Ve a a Bi), 7 GE ee (nn Planer, Patg eometer ‚Anpassung aufgrund prof. Vorprüfung grün Wald Seetalstrasse 79 V* 5703 Seon ä& 4 Br a _ Tel. 062/ 769 71 40 Fax 062/ 769 7150 m oa vun nunrhe —||nlnnnm un n—n, ee mögliche Anordnung der Bäume er _ Ten nenn un um & - = = ———n—nmnmmmmlL[[———n v Be ic men — N. Sa —— v 0 nt % “ S = Format: 30/84 | EDV-Projekt / Zeichnung: Ausführung.2d Plot Datum: 03-08-06 R „ei er) ET BP 3 ER . \ 455.00m schwarz Perimeter Änderungen, Ergänzungen 2005 dä a et Pe W h > Q . A ö ar „ur je" en : A 5 9, Pr | 6) 03-08-2006
GEMEINDE AMMERSWIL KANTON AARGAU
Änderung Erschliessungsplan Elber
gemäss $ 17 BauG
Situationsplan 1 : 500
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:
- Technischer Bericht
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ÜBERSICHTSPLAN 1 : 25'000
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Herbert Flury tw. Gröss September 2000| bi / rä A |84/30
Dipl. Kulturingenieur ETH/SIA
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5600 Lenzburg, Brätiligäu 4 Ersetzt Plan Ueberholt durch Plan 5600 018.1a Telefon 062 / 888 10 50
Telefax 062 ı sss 10 70 | Nr.: 5600 018.1 vom: März 2000 | Nr.: vom:
18.12.2000 3.10.2000
31.10.2000 bis: 18.12.2000
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Mitwirkungsbericht vom: Vorprüfungsbericht vom:
Oeffentliche Auflage vom: 29.11.2000
Beschlossen vom Gemeinderat am: Der Gemeindeammann:
FR Y ’ £ , 7? 17 Sf A PJ; AA
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Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 13. dum: 2004
Genehmigung:
Der Staatsschreiber
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
ren rot rot DT rot
nn rot
violett blau / rot ar, Dam Ju blau / rot gi rot hellblau hellgrün [7 ZZ schwarz 899000806868 2. Orientierungsinhalt GR___Datum blau GR___Datum blau rot braun Fr] hellgelb hellviolett hellgrau schwarz grün
Baulinien Zwangsbaulinien Strassenlinien (Enteignungsrecht, $132 BauG)
Baulinien für Nebenanlagen (wie Abstellplätze, Vorplätze)
Bereich für Fussweg, Breite 1.75m. Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $132 BauG)
Baulinie aufgehoben
Strassenlinie aufgehoben
Leitungslinie (Enteignngsrecht, $132 BauG) Leitungsart: ... Leitungsdimension: ...
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
Grünstreifen, bepflanzte Flächen mit zu pflanzenden einheimischen Hochstammbäumen
Mit ausschliesslicher Orientierung in Richtung K 376 sind nur lärmunempfindliche Nebenräume gestattet. Lärmempfindliche Räume müssen eine Nebenlüftungsmöglichkeit ausserhalb des lärmbelasteten Bereiches aufweisen.
Perimeter des Erschliessungsplanes
rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind
Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen.
bestehenden Strassen / Wege Erschliessungsstrassen ES
Gehwege / Fusswege Parkplätze, Verkehrsteiler, Vorplätze
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Wald
mögliche Anordnung der Bäume
Projekt K 376 1 Gehweg Parz. 22-Rest.Rütli
KS 51 D=457.64 $=456.38
Längsschnitt Einfahrt 1 : 200 mit möglicher Bebauung
3.75 2.00
Hana Tor Nebenanlagen Baulnie
6.06 Lenzburgerstrasse K375 Strasse
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num Buessn BE ..- DT --n.. an .arung - =
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455.00m
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24-01-2001
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
15. November 2006
Art. Nr. 2006-001548
Gemeinde Ammerswil; Erschliessungsplan "Elber, Ergänzung"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
2. August 2006 19. Mai 2006 16. Juni bis 15. Juli 2006 2. August 2006 9. August 2006 25. September 2006
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 18. Dezember 2003, die vom Regierungsrat am 20. Oktober 2004 genehmigt worden ist. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die 2003 neu eingezonte, 6.6 Aren grosse Wohn- und Gewerbezone im Gebiet "Elber" ist mit Sondernutzungsplanpflicht belegt. Der Erschliessungsplan ergänzt den rechtskräftigen Erschliessungsplan "Elber" vom 29. November 2000, der vom Regierungsrat am 13. Juni 2001 genehmigt worden ist. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.
Versand: 20. November 2006
-2-
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umschreibt die Ziele des Erschliessungsplans (Anhang 1 BNO): Mit dem Erschliessungsplan sollen eine "eingepasste Bebauung und minimale Verkehrsflächen" erreicht werden. Die Ziele werden erreicht, indem das Erschliessungs- und Überbauungskonzept des rechtskräftigen Erschliessungsplans "Elber" vom 29. November 2000 auf die neue Fläche übertragen wird. Die Baumreihe entlang der Kantonsstrasse verengt optisch den Strassenraum, sodass der Dorfeingang betont wird. 4.3
Erschliessung
Der Anschluss an die Kantonsstrasse bleibt unverändert. Die bestehende Erschliessungsstrasse wird verlängert und mit einem Wendeplatz ergänzt. 4.4
Lärmschutz
In neuen Bauzonen ist die Einhaltung der Planungswerte nachzuweisen (Art. 24 Abs. 1 Umweltschutzgesetz, USG). Die Planungswerte sind in einem Abstand von 15 m zur Strassenmitte eingehalten. Der Erschliessungsplan berücksichtigt den Lärmschutz mit entsprechenden Vorschriften angemessen. Die Anforderungen an den Lärmschutz sind erfüllt. 4.5
Strassenabstand
Die Erschliessungsstrasse verläuft parallel zur Kantonsstrasse K 376 im Abstand von 2 m. Die Einhaltung des 6 m Abstands gemäss § 111 BauG hätte zur Folge, dass die Wohnbauten entsprechend zurückversetzt angeordnet werden müssten. Dadurch würden massive Einschnitte in den Hang nötig und der Strassenraum würde stark verbreitert, was den Zielen des Erschliessungsplans (Ziffer 4.2) zuwiderlaufen würde. Die Reduktion des Strassenabstands auf 2 m ist somit begründet. 4.6
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Elber, Ergänzung" der Gemeinde Ammerswil vom 2. August 2006 wird genehmigt.
-3-
2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Lenzburgerstrasse 1, 5600 Ammerswil Departement Bau, Verkehr und Umwelt Rechtsabteilung BVU Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: