Erschliessungsplan Steingasse
Sondernutzungsplan · Wohlen (AG)
Dokument
- Nummer
- 1991-002741
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Wohlen (AG)
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 22.10.1991
- In Kraft seit
- 22.10.1991
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Gemeinde Wohlen
Kanton Aargau
STEINGASSE
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
BAULINIENPLAN Mst. 1:500 (Original)
N
Verfasser: Marti + Partner Architekten+Planer AG 8032 Zürich
Veberholt durch Plan vom
Ganzen Text zeigen
Aarau, can
im Arır AENDERUNG durch
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Ken 3
ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN
1__Dos Genehmigungsverfohren
Boulmien und __Strassenknten GR Datum
Sa; Aufzunebende Baulmien
stellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen onlagen vom 7 Juli 1933)
Sıchtzonen ne BCRWENZ Sıchtliine als Begrenzung der Sıchtzonen ee Neibiau Sıchtzone
freızuhalten Es durfen keme sichtbehindernden
2 __Zur Orientierung.
Er gen Hochteistungsstrasse HLS EEE | zinnoder Hauptverkehrsstrasse HVS
orange Sammelistrasse ss
BEER geib Erschliessungsstrasse ES
EmmEm beige Platzgestaltung, Belagswechsel, Parkplätze GE dunkelgrau Bestehende Strassen und Wege gm heimv:olett Gehweg
a | ct Anrampung
heilgrün Bepflanzte Flächen , Grünflächen
dunkelgrün Baume im Strassenbereich ( Vorschlag)
I) dunkelgrün Erhaltenswerte Bäume
Ausger"m" en Aenderungen gemäss
RRB-Nr. Z7%ur vom LRAOM
UVEBERBAUUNGSPLAN
Das Genehmgungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig
angelegten Baulmen, Strossenineer und Sıchtzonen
biou Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte
— hy. Dia Aufzuhebende Strassenlinen rot Zu genenmigende Baulnien en RR Zu genehmigende Strossenlimen nn Proyektierte Baulmien, dee noch nicht genehmigt werden sollen nn BE Projektierte Strossenlimien, die noch nicht genehmigt sollen orenge Zu genehmigende Bouline (Art 110 der Verordnung uber
Die heilblau ongeiegten Fiachen sınd standıg als
Einfredungen oder andere Anlagen bestehen Das der Fohrer muss von 060m - 300m uber Boden freı
Einschränkungen Bes
- Linksabbiegeverbot Steingasse\, Br
- Linksabbiegeverbot in die K 1
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemass (Kirchenrain) \
in die, S
Bremgarterstrasse K 127 :
0 -.5-.10 20 30 40 . 50m
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
22. Oktober 1991
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Siglistorf, Wohlen, Zurzach, Oberrohrdorf-Staretschwil, Unterentfelden sowie Oberentfelden durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 25. September 1991 gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (5734)
Siglistorf; kommunaler Ueberbauungsplan "Schulhausstrasse"
(5735)
Wohlen; Bauordnung, Aenderung der §§ 54, 55, 89, 90 und 91 (individuelles, verdichtetes Bauen)
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(5736)
Wohlen; Bauzonenplanänderung Steingasse, neuer § 52 bis der Bauordnung und kommunaler Ueberbauungsplan Steingasse
(5760)
Zurzach; Bauzonenplanänderung "Burg"
(5769)
Oberrohrdorf-Staretschwil; Aenderung der Bauordnung
(5788)
Unterentfelden; kommunaler Ueberbauungsplan "Sonnhaldenweg"
(5789)
Oberentfelden; Teilrevision der Bauordnung 1990 (Ausnützung)
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an - Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber:
Z
:Adebeolmi*