Gestaltungsplan Alte Bahnhofstrasse

Sondernutzungsplan · Wohlen (AG)

Dokument

Nummer
1997-001212
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Wohlen (AG)
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
18.06.1997
In Kraft seit
18.06.1997

Karte

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Text

SNP-4082-1997-E.pdf

Kanton Aargau

Gemeinde Wohlen

Gestaltungsplan "Alte Bahnhofstrasse Wohlen" gemäss § 21 BauG

Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500

Übersichtsplan 1 : 25'000 '/

Mitwirkungsbericht vom:

20. Nov. 1995

Vorprüfungsbericht vom:

18. Okt. 1995

Öffentliche Auflage vom:

12. Aug. 1996

bis: 10. Sept. 1996

Beschlossen vom Gemeinderat am: 7. April 1997 Der Gemeindeammann:

Der Gemeindeschreiber:

1

Genehmigung:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den A E Im"; ‚4i'1 Der Staatsschreiber:

Art. 1 Zweck des Gestaltungsplanes

Die Überbauung 'Alte Bahnhofstrasse' ist nach einer genehmigten Arealüberbauung realisiert worden. Mit dem Gestaltungsplan soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf dem südlichen Bürotrakt Alterswohnungen zu erstellen. Die Nutzung wird durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag geregelt.

Art. 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird durch den Perimeter des Gestaltungsplanes umrissen.

Art. 3 Bestandteile des Gestaltungsplanes

Der Gestaltungsplan besteht aus: - Situationsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften

Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung

Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bauordnung und der Bauzonenplan, insbesondere die Vorschriften für die Zone WG 4.

Art. 5 Technische Aufbauten

Technische Aufbauten wie Kamine, Lüftungsschächte, Liftaufbauten usw. sind über die im Plan festgelegten Geschosse zulässig, müssen aber auf das technisch notwendige Ausmass beschränkt und in ästhetisch befriedigender Form gestaltet werden.

Art. 6 Ausnützungsziffer

Die Ausnützungsziffer beträgt: - Ohne Aufstockung Alterswohnungen => 0,80 ,=:). 1,00 - Mit Aufstockung Alterswohnungen

Art. 7 Autoabstellplätze

In der Einstellhalle befinden sich 205 Autoabstellplätze. - 155 AAPL für Coop und Büros (inkl. Abstellplätze für Kunden, Personal und Besucher) - 31 AAPL für 15 Wohnungen - 6 AAPL für Alterswohnungen - 4 AAPL für Besucher Alterswohnungen - 9 AAPL Reserve 2

Art. 8 Inkrafttreten und Genehmigung

Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Änderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.

3

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

18. Juni 1997

Art. Nr.

1997-001212

Gemeinde Wohlen; Gestaltungsplan "Alte Bahnhofstrasse"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 6. Juni 1997 Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Alte Bahnhofstrasse" der Gemeinde Wohlen vom 7. April 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 6. Juni 1997 der Abteilung Raumplanung)  Gemeinderat, 5610 Wohlen  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumplanung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber: i.V.

Versand: