Bauzonenplan Teil Bläie - Liebegg
Nutzungsplan · Gränichen · Aufgehoben am 02.03.2022
Dokument
- Nummer
- 2000-002038
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Gränichen
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 20.06.2000
- In Kraft seit
- 20.06.2000
- Aufgehoben
- 02.03.2022
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
20. Juni 2000
Me/ek
Art. Nr.
2000-2038
(GR.00.183) Gemeinde Gränichen; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Ausnahmen, Auflagen und Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 17. Mai 2000 samt Änderungsanträgen vom 7. Juni 2000 der Bau- und Planungskommission, denen der Regierungsrat zustimmt. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss ihren Anträgen. Dr. Charles Meier, Baden, beantragt Streichung der Anträge 1.1 und 1.2. Antrag 1.1 wird in der ersten Abstimmung mit grosser Mehrheit in der Fassung von Regierungsrat und Kommission gutgeheissen. In der folgenden Abstimmung wird Antrag 1.2 mit grosser Mehrheit in der Fassung von Regierungsrat und Kommission zum Beschluss erhoben. Zustimmung zu den Anträgen 1.3 - 1.6 Peter Zubler, Aarau, beantragt folgenden Zusatzantrag: „1.7 Das Gebiet Rütene sei von der Genehmigung auszunehmen. Die Gemeinde Gränichen sei anzuweisen, dieses Gebiet einer Bauzone zuzuweisen.“ sowie Ziffer 3 wie folgt zu ergänzen: „... gemäss den Anträgen 1.1, 1.2 und 1.7 im ordentlichen Verfahren ...“. Harry Lütolf, Wohlen, beantragt, falls dem Antrag Zubler zugestimmt wird, sei die Gemeinde Gränichen anzuweisen, ein der Fläche des Antrags Zubler entsprechendes Gebiet der Nichtbauzone zuzuweisen. Der Antrag Zubler wird in der Abstimmung mit 91 gegen 49 Stimmen gutgeheissen. Der Antrag Lütolf wird in der Abstimmung mit grosser Mehrheit, bei 45 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Demgemäss wird b e s c h l o s s e n :
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Für die am 31. August 1998 verabschiedete Vorlage werden folgende Nichtgenehmigungen, Auflagen und Feststellungen gemacht:
1.1
Weiler Rütihof und Räfetel
Versand:
-2-
Die Bauzonen (Spezialzonen) in den Gebieten Rütihof und Räfetel werden nicht genehmigt. Die Gemeinde wird aufgefordert, Weilerzonen nach den kantonal üblichen Kriterien auszuscheiden und die übrigen Flächen einer anderen geeigneten Nichtbauzone zuzuweisen. 1.2
Gewerbezone Nordstrasse
Die Erweiterung der Gewerbezone an der Nordstrasse bis zur Autobahn A1 wird nicht genehmigt. Die Gemeinde wird aufgefordert, nach Genehmigung der definitiven Linienführung der Ost-Umfahrung Suhr mit den interessierten kantonalen Departementen, der Gemeinde Suhr und dem Planungsverband der Region Aarau die Zone neu festzulegen. 1.3
Waldfeststellung
Der Gemeinderat von Gränichen wird beauftragt, in den Bereichen der Industriezone in der Kiesgrube Cheibebode und der Grünzone entlang der A1 das Waldfeststellungsverfahren durchzuführen. 1.4
Landschaftsschutzzone
Es wird festgestellt, dass die Abgrenzung der Landschaftsschutzzone im Kulturlandplan bei allen bestehenden Bauten (Radius von 50 m) definitionsgemäss nur von symbolischer Bedeutung ist. 1.5
Arealüberbauungen (§ 34 BNO)
Von § 34 BNO, Arealbauweise, wird ersatzlos gestrichen: Teil des Einleitungssatzes: "... welche die folgenden Voraussetzungen sowie diejenigen von § 21 Abs. 2 ABauV erfüllen ...". Lit. a, 2. Satz: "Der Gemeinderat kann darüber ein fachmännisches Gutachten auf Kosten des Baugesuchstellers einholen." Lit. e (Abstellplätze) Lit. f (Gemeinschaftsräume) Lit. g (Mehrfamilienhäuser) -
1.6
Energiesparmassnahmen (§ 43 BNO)
Es wird festgestellt, dass § 43, Energiesparmassnahmen, nur im Rahmen des kantonalen Rechts angewandt werden darf. 1.7 Das Gebiet Rütene wird von der Genehmigung ausgenommen. Die Gemeinde Gränichen wird angewiesen, dieses Gebiet einer Bauzone zuzuweisen.“ 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gränichen vom 31. August 1998, bereinigt durch die Beschwerdeentscheide des Regierungsrats, genehmigt. 3.
-3-
Die Gemeinde Gränichen wird aufgefordert, die Änderungen gemäss den Anträgen 1.1, 1.2 und 1.7 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und zur Genehmigung vorzulegen, diejenigen gemäss Antrag 1.1 innert zwei Jahren. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumplanung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 5722 Gränichen (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
Staatsschreiber: i.V.