Gestaltungsplan Steindler
Sondernutzungsplan · Islisberg
Dokument
- Nummer
- 1998-002020
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Islisberg
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 21.10.1998
- In Kraft seit
- 21.10.1998
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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GEMEINDE ISLISBERG
KANTON AARGAU
Gestaltungsplan "STEINDLER"
mit Sondernutzungsvorschriften
gemäss 8 21 BauG
Situation 1: 1000
Weiterer Bestandteil des Gestaltungsplanes:
500 /50
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NUNG = N
Grösse:
Planungsbüro Gebr. Senn men
Plan - Nummer: 05/55.1
541 5 Obersiggenthal Entwurf: Geprüft: Tel. 056 / 282 31 53 SRuNz ae
Ersetzt Plan-Nr.:
Mitwirkungsbericht vom: keine Eingabe
Vorprüfungsbericht vom: 19. Februar 1998
Oeffentliche Auflage vom: 2.März 1998 bis: 3|.März 1998 Beschlossen vom Gemeinderatam: 26.Mai 1998
Der Gemeindeschreiber:
Wels.
Genehmigungsvermerk: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 24. Oktober 1AAF
Der Staatsschreiber:
Legende zum Gestaltungsplan
1. Genehmigungsinhalt
GR, Datum
2. Orientierungsinhalt
GR __Datum
rot
rot
rot dunkelgelb blau/rot blau/rot
rot
hellblau
blau blau rot
braun
grau karmin
zinnober orange
gelb gelb he he
he
hellgrau
hellgrün schwarz blau
grün
Baulinien Zwangsbaulinien Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG); Strassenlinie = Sockellinie
Bereich für servitutarisch gesicherten Kehrplatz. Die genaue Lage und Abmessung wird im Rahmen des Bauprojektes festgelegt.
Baulinien aufgehoben Strassenlinien aufgehoben
Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Leitungsart: ... Leitungsdimensionen: ...
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
Perimeter des Gestaltungsplanes
rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum
Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind
Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen
bestehende Strassen / Wege
Hochleistungsstrassen HLS
Hauptverkehrsstrassen HVS
Verbindungsstrassen VS
Hauptsammelstrassen SS
Quartiersammelstrassen SS Quartiererschliessungsstrassen ES
Zufahrtsstrassen ES
Gehwege / Fusswege
Radwege / Radstreifen
Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler
Grünstreifen, bepflanzte Flächen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan Gewässer
Wald
Sondernutzungsvorschriften (Genehmigungsinhalt):
Erschliessungsvorschriften
Verkehrstechnische Erschliessung
Die 1. Bautiefe der Parzelle Nr. 123 und der Parzelle Nr. 234 können mit jeweils einer Einzelzufahrt direkt über die Kantonsstrasse K 408 erschlossen werden.
Die übrigen Parzellen oder Parzellenteile innerhalb des Planungsperimeters sind entweder über die Soolstrasse oder die "Erschliessungsstrasse Nr. 1" zu erschliessen.
Die südliche Verlängerung der Hausmattstrasse (Parz. Nr. 150) kann als Sekundärerschliessung für ein Bauvorhaben in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) im bestehenden Ausmass verwendet werden.
Ausbau der Soolstrasse
Die Soolstrasse wird im Bereich "Erschliessungsstrasse Nr. 1" bis "Hausmattstrasse" im Sinne von $ 92.2. BauG verkehrsberuhigt ausgebaut. Dabei sind den verkehrstechnischen Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs besondere Beachtung zu schenken.
Die entsprechenden Massnahmen werden im Rahmen der Bauprojektierung festgelegt.
Erschliessungsstrasse Nr. 1 Die Erschliessungsstrasse Nr. 1 ist mit mit einer servitutarisch gesicherten Kehrmöglichkeit an der im Gestaltungsplan generell bezeichneten Stelle abzuschliessen.
Ergänzende Bau- und Nutzungsvorschriften Bauvorschriften für die Wohnzone, 2-geschossig (W2)
Es gelten grundsätzlich die Zonenvorschriften der W2 ($ 4 BNO).
Bestehende Hochstammobstbäume
Die bestehenden Hochstammobstbäume innerhalb des Planungsperimeters sind nach Möglichkeit zu erhalten.
Aussenraumgestaltung im Übergangsbereich Bauzone W2 - Landwirtschaftszone
Im zum Zeitpunkt der Genehmigung dieses Gestaltungsplanes noch unüberbauten Übergangsbereich der Bauzone W2 zur Landwirtschaftszone sind hochstämmige, einheimische Laubbäume zu pflanzen.
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
21. Oktober 1998
Art. Nr. 1998-002020
Gemeinde Islisberg; Gestaltungsplan "Steindler"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 18. September 1998 Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan „Steindler“ der Gemeinde Islisberg vom 26. Mai 1998 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 18. September 1998 der Abteilung Raumplanung) Gemeinderat, 8905 Islisberg Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber:
Versand: