Unterehrendingen Kulturlandplan

Nutzungsplan · Ehrendingen

Dokument

Nummer
1996-001535
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Ehrendingen
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
05.03.1996
In Kraft seit
05.03.1996

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 5. März 1996

Me/ek

Art. Nr.

1535

(7166) Gemeinde Unterehrendingen; Bauzonenplan und Bauordnung; Kulturlandplan und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Ausnahmen, Auflage und Feststellung; Publikation im Amtsblatt; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 20. Dezember 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Dazu wird das Wort nicht verlangt.

Abt. Raumplanung

In der anschliessenden Abstimmung wird mit grosser Mehrh beschlossen:

Ganzen Text zeigen

14. März 1996 Chef

GM.

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ii.L

Nr. - ,..-- y

Sekr.

1. Folgende Teile der am 26. November 1993 von der Gemeinde Unterehrendingen verabschiedeten Vorlage werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflage und Feststellung gemacht: 1.1 Bauzonenplan a)

Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen.

b)

Arealüberbauungspflicht Die Signatur im Bauzonenplan "Arealüberbauungspflicht" wird nicht genehmigt. Die Gemeinde wird aufgefordert - soweit notwendig - für genau abzugrenzende Flächen eine Sondernutzungsplanpflicht festzulegen oder eine andere Lösung zu erarbeiten, die eine gute Ueberbauung der betroffenen Gebiete sicherstellt.

1.2 Bauordnung a)

Uebergangsrecht BO/NO Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind.

b)

Arealüberbauungspflicht (BO) § 47 Abs. 3, 2. Abschnitt, § 48 Abs. 3, 2. Abschnitt und § 91 Abs. 1, 2. Satz werden nicht genehmigt. 141,Ze.:

2

2. Im übrigen werden der Bauzonenplan und die Bauordnung sowie der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung der Gemeinde Unterehrendingen von 26. November 1993, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5424 Unterehrendingen - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

Staatsschreiber: i.V. AAM