Erschliessungsplan Hasel

Sondernutzungsplan · Ehrendingen

Dokument

Nummer
1980-000918
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Ehrendingen
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
06.05.1980
In Kraft seit
06.05.1980

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Ehrendingen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

SNP-4049-1980-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

SNP-4049-1980-E.pdf

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

wer age

KANTON AARGAU GEMEINDE OBEREHRENDING ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN | = | Dos Genehmigungsverfohren "% “.. KOMMUN LER UBERB UUN SPL N Das Genermigungsverfohren bezieht sich nur ouf die forbig angelegten A yı\ A Baulınıen, Sıchtzonen und Ausfohrtsbeschränkungen. Bauiınıen HASEL GR Datum btou Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Boulinien SR, Datum, biou Aufzuhebende Baulinien Be biau Aufzuhebende Strossenlinien rot Zu genenmigende Baulinien 5 rot Zu genehmigende Strassenlinien A = ae rot Projektierte Baulınıen, die noch nıcht genehmigt werden soiien ! Be rot Projektierte Strassenlinien, dıe noch nicht genehmigt werden solien RT En SHE orange Zu genenmigende Boulinie (Art. 110 der Vererdrung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Storkstromanlagen vom 7 Juh 1933) Sıehtzonen er schwarz Sıchtiimie ois Begrenzung der Sichtzonen en, } neitbiou Sıchtzone Die neiibiou angeiegten Flächen sınd ständig ols Sıchtzonen frei- ‚naiten Es dürfen keine sıchtbehindernden Pfionzen , Eınfrıedun gen oder andere Anlagen bestehen Das Sıchtfeid der Fahrer muss „on 060m 300m über Boden frei bleiben N & stahrtsbeschrönkungen Absoiute Anlıegerfreiheit 04 | 18) L broun Direkte Ausfohrten zwischen den Knoten sınd nicht zulässig. = Kurzfristige Webergongsiösungen bis zur Anlıegerfreiheit + (b) I grur e Anliegerfreiheiheit soll möglıchst rasch realisiert werden Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden Re E r he bestehenden Ausfahrten erden bis zur Ersteilun einer Riner +Süess +Payllier AG| Datum Entw. Gepr. Grösse Plan Nr 4094} = R h E ‘ uckwörtigen Erschliessung toleriert Zweckentfremdung beste- = ra Mai 79 In 30x84 Inge rhür n z nerger Ausföohrten sınd wıe Neubauten zu behandeln 2 1 A Ersetzt Plan Ueberholt durch Pian | ER Venzburg ar > i > ngtrstige vVebergangsiösung bis zur Anliegerfreiheit vom ir. 4 203 DS } gr « Anlıegerfreineit soll erst ın weiterer Zukunft reolisiıert werden R 7 Sowohi be: Neubauten üblichen Umfangs wıe auch bei be £ | stenender Bouten werden die Ausfohrten bis zur Erstellun der Oeffentliche Planauflage vom: TR. November bis: 28. November 1679 | ; ; sckwörtbigen Erschliessung toleriert Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 1#. Nevemb er 1645 T Zur Orientierung Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber ö | karm “ochleistungsstrosse HLS (HH Eu I zınnober Houptverkehrsstrasse HVS & 7 ® orange Sammeistrosse 55 geid Erschliessungsstrasse ES dunkeigrau Bestehende Wege Genehmigung durch den Grossen Rat vioren senweg Genehmigungsvermerk: Aarau, den &. War 4980 0 Rodweg 5 heiigrou eitenfreiheit und Verkehrsteiler RRB -Nr. IAE vom AL Ser ASFEO teidgrau Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs"und Beschleunigungsspur, im Auftrage des Grossen Rate: Porkplatz Der Staatsschreiber: Bess og Bepfianzte Fiöächen, Grünstreifen ung —— . men Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan _ ° Ernst Salm

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

6. Mai 1980

Si/ls

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 3. April 1980 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Wil; Ueberbauungsplan "Wolfgarte" Lengnau; Zonenplanänderung "Altersasyl" Leutwil; Ueberbauungsplan "Wannacher-Winterhalde" Hausen; Zonenplanänderung im Gebiet Büntefeld Gipf-Oberfrick; Aenderung der Bauordnung Oberrüti; Zonenplanänderung "Unterdorf" Remetschwil; Ueberbauungsplan "Schürmatten" Turgi; Zonenplanänderung "Weichlen" Wohlen; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Cheibler" Wohlen; Zonenplanänderung "Rigacker" Unterkulm; Bauordnung Dietwil; Ueberbauungsplan "Hinterdorf" Kölliken; Ueberbauungsplan "Hausmatten" Oberehrendingen; Ueberbauungsplan "Hasel" Riniken; Ueberbauungsplan "Grundacherweg" Würenlingen; Ueberbauungsplan "Unterfeld" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: ?:i.11040e.