Erschliessungsplan Birkenstrasse

Sondernutzungsplan · Ehrendingen

Dokument

Nummer
1982-000549
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Ehrendingen
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
16.03.1982
In Kraft seit
16.03.1982

Karte

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1:1000

_ BAULINIENPLAN

Grösse ‚Alan Nr

Verfasser. 2. ‚Datum. : ar : i ING. BÜRO GEBRSENN April 8 PK. .PR | "SE. 30x84 5415 OBERSIGGENTHAL | Nr. ee

Oeffentliche Pienäuflöge "vom. er. Feb. 1 981 bis 50.M&rz:=198]

„.. Beschlossen vonder Einwoh versammlung. am . 20.Juni 1981

17

| Oberchrendinger

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Genehmigung durch den Grossen Rat Mersz 4F82

Genehmigungsvermerk::

Aarau, den RRB-Nr. 347 vom : X. im Auftrage des Grossen Rates

Der Staatsschreiber:

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Ernst Salm

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rot orange

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hellblau

grün

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. ‚teldgrau grün

Erläuterung zum Kommunclen Usberbauungsplan

t, Das Genehmigungsverfohren

a

' Das Genehmigungsverfahren bezieht sich. nur auf die farbig. angelegten

Baulinien ,.Sıchtzanen und Ausführtsbeschrinkungen

Baulinien \

Vom Grossen Rai. oder Regierungsrat. genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen ) j Aufzuhebenide ' Sirossenfinie (rot durchstreichen)

Zu ‘genehmigende: Baulinien

Zu ..genehmigende Sirossenlinien -

Frojektierfe Bäulinien , die noch nicht genehmigt "werden sollen

Projektierte Strasseniinien , die noch michi genehmigt werden sollen

Zu genehmigende Baylıne (Art #10. der Verordnung ‘über Erstellung ,

. Betrieb und ‚Unterhalt, von elektr Storkstromanlagen vom’ 7 Juli 1933.)

Sichtzonen Bee Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzohe

"Sichtzone \

Die heilblau angelegten, Flächen sind ständig. als Sichtzone freizuhalten. Es dürfen keine ‚sichtbehindernden Pflarzen , Einfriedungen oder: andere R Anlagen bestehen. Dos Sichtfeid der Fahrer muss von 0.60 - 300m über. Boden frei bleiben i

Absolute. Anliegerfreiheit: . i : ee

Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten. sind nicht zulässig Kurzfristige \ebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit ; Die Anfiegerfreiheit. soll möglichst rasch. realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten. können. nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten ‘werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung. bestehender Ausfahrten sind. we Neubauten zu, behandeln. | \ ut

Langfristige . Vebergangsiösung bis zur Anliegerfreiheif:

Die Anliegerfreiheit soll erst in. weiterer Zukunft realisiert werden Sowohl bei. Neubauten üblichen imfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung ‚der rückwärligen

Erschliessung toleriert...

2. .Zur Orientierung

. Hashleistungsstrasse HLS

Hauptverkahrsstrasse HVS Sammeistrasse 2 ss Erschliessungssirasse | Be) » Bestehende. Wege „x. „behweg "Radweg

"Seitenfreihöit und Verkehrsteler.

"Refugien, Bushöltestellen ‚Verzogerungs - u Beschieuigungsspur ; Porkplätze . . Bepflanzte . Flächen , Grünstreifen ee

* Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan .,

Baucınıe

am

yarsıv.nd

4 385 V

AUSGANGSHÖHE 490.66 m.ü.M. 0.K GARTENMAUERECKE

ara

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

16. März 1982

Si/ml

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 23. Februar 1982 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates (unter Vorbehalt von § 84 Abs. 2 Satz 2 der Kantonsverfassung) erledigt: - Schneisingen; Bauvorschriften für den Weiler "Wyden"; Anhang zur Bauordnung (Botschaft Nr. 2879 vom 30. November 1981) - Gebenstorf; Revision des Ueberbauungsplanes "Brüel" (Botschaft Nr. 2896 vom 14. Dezember 1981) - Windisch; Revision des Ueberbauungsplanes "Dägerli-Brackrütistrasse" (Botschaft Nr. 2897 vom 14. Dezember 1981) - Oberehrendingen; Ueberbauungsplan "Birkenstrasse" (Botschaft Nr. 2903 vom 4. Januar 1982) - Würenlos; Ueberbauungsplan "Flüh" (Botschaft Nr. 2904 vom 4. Januar 1982) - Möriken-Wildegg; Ueberbauungsplan "Oberäsch" (Botschaft Nr. 2914 vom 26. Januar 1982) - Schmiedrued; Zonenplanänderung "Walde", Parzellen 1159 und 1259 (Botschaft Nr. 2915 vom 26. Januar 1982) - Kaiseraugst; Ueberbauungsplan "Widhag-Schanz" (Abänderung) (Botschaft Nr. 2918 vom 1. Februar 1982) - Rohr; Ueberbauungsplan "Ihegi" mit Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 2919 vom 1. Februar 1982) - Rupperswil; Aenderung des Ueberbauungsplanes "MattenwegHorlachen" (Botschaft Nr. 2920 vom 1. Februar 1982) - Holderbank; Ueberbauungsplan "Chilerai" mit Spezialbauvorschriften (Botschaft Nr. 2921 vom 1. Februar 1982) - Unterlunkhofen; Zonenplanänderung "Haldenäcker" mit Ergänzung der Zonenordnung (Botschaft Nr. 2922 vom 8. Februar 1982)

- Villigen; Ueberbauungsplan "Joseboden" (Botschaft Nr. 2923 vom 8. Februar 1982) - Wettingen; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Weinbergstrasse" (Botschaft Nr. 2924 vom 8. Februar 1982) Kommissionspräsident Dr. Wendolin Stutz, Baden, gibt hievon Kenntnis und erläutert den schriftlichen Hinweis betreffend § 84 Abs. 2 Satz 2 der Kantonsverfassung. Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident: L)'

1---e--4--At'elc2-----3-d—

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Staatsschreiber: